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Eidgenössische Volksinitiative 'für eine Reform des Steuerwesens (Gerechtere Besteuerung und Abschaffung der Steuerprivilegien)'

Status
Erledigt
Ergebnis
❌ In der Abstimmung abgelehnt
Unterschriftensammlung
1973-05-03
Abstimmungsdatum
1976-03-21
Gültige Unterschriften
55,669
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative
Empfehlung des Bundesrats
❌ Ablehnung der Initiative
Form
Eidg. Volksinitiative (Allgemeine Anregung)

Initiativtext

Die Initiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung gestellt und hat folgenden Wortlaut:

Der Bundesverfassung sind die Grundlagen für eine Reform des schweizerischen Steuerwesens nach folgenden Grundsätzen einzufügen:

1. Einkommen und Vermögen werden aussschliesslich nach einheitlichen Grundsätzen und Tarifen besteuert, wobei folgende Richtlinien zu beachten sind:

  1. Das Einkommen der natürlichen Personen ist nach einem progressiven Tarif zu besteuern. Mit wachsendem Einkommen nimmt der Steuersatz stetig zu. Die Verschärfung der Progression als Folge der Teuerung ist periodisch zu beseitigen.
  2. Die Familienbesteuerung ist so zu regeln, dass eine unangemessene Belastung des Arbeitseinkommens der Ehefrau vermieden wird.
  3. Die Renteneinkommen (AHV; IV) sind nur zur Hälfte zu besteuern.
  4. Die Ertragsbesteuerung der juristischen Personen erfolgt unabhängig von ihrer Rechtsform proportional zum nicht ausgeschütteten Gewinn.
  5. Die Besteuerung von Vermögen, Kapital und Reserven hat nur ergänzenden Charakter.
  6. Noch vorhandene Steuerprivilegien sind zu beseitigen.

2. Die Kantone erheben für Rechnung des Bundes die allgemeine Bundessteuer auf dem Einkommen und Vermögen. Sie werden an ihrem Rohertrag soweit beteiligt, dass sie ihren Finanzbedarf weitgehend daraus decken können.

Ein Teil des Rohertrages der Bundessteuer ist für den Finanzausgleich auszuscheiden. Dieser ist so auszubauen, dass die gesamte Steuerbelastung der Kantone untereinander angeglichen werden kann.

Die einheitlichen Grundsätze und Tarife sind auch für die kantonalen und kommunalen Steuern auf dem Einkommen und Vermögen verbindlich. Diese Steuern werden in Prozenten der Bundessteuer erhoben. Der dafür zulässige Rahmen ist einheitlich festzulegen.

3. Der Bund erlässt einheitliche Bestimmungen über die Erhebung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, die den Kantonen zukommt.

4. Der Bund erhebt eine allgemeine Steuer auf allen alkoholischen Getränken, deren Sätze nach dem Alkoholgehalt abzustufen sind.

5. Der Bund sorgt für die Besteuerung des Energieverbrauchs, wobei die Steuersätze nach der Umweltbelastung durch den einzelnen Energieträger abzustufen sind. Der Ertrag dient zur Finanzierung der Erforschung und Lösung der Umweltprobleme und der Raumplanung. Ausgenommen ist der Ertrag der Besteuerung der Treibstoffe für motorische Zwecke, der vorwiegend für Bau, Betrieb und Unterhalt der Strassen zu verwenden ist.

6. In die Verfassung sind nur die Grundsätze aufzunehmen. Ihre Ausführung wird durch die Bundesgesetzgebung festgelegt, wobei angemessene Übergangsfristen einzuräumen sind.

Der deutsche Text der Initiative ist massgebend.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 22,449 22,194 255 1.97
Bern 8,529 8,509 20 0.86
Luzern 5,388 5,388 0 1.83
Uri 4 4 0 0.01
Schwyz 59 59 0 0.06
Obwalden 17 17 0 0.07
Nidwalden 74 74 0 0.28
Glarus 29 29 0 0.08
Zug 54 54 0 0.07
Freiburg 54 53 1 0.03
Solothurn 283 283 0 0.13
Basel-Stadt 2,784 2,784 0 1.24
Basel-Landschaft 1,323 1,323 0 0.62
Schaffhausen 1,639 1,639 0 2.28
Appenzell Ausserrhoden 462 462 0 0.96
Appenzell Innerrhoden 68 68 0 0.52
St. Gallen 4,647 4,642 5 1.19
Graubünden 1,156 1,156 0 0.72
Aargau 2,393 2,391 2 0.54
Thurgau 1,197 1,137 60 0.62
Tessin 53 53 0 0.02
Waadt 1,182 1,179 3 0.23
Wallis 992 990 2 0.47
Neuenburg 895 895 0 0.54
Genf 286 286 0 0.08
Schweiz 56,017 55,669 348 0.88

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Volksabstimmung vom 21. März 1976: Die Vorlage wurde abgelehnt (Ja 42.22% / Nein 57.78%)

Ergebnisse nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonJa-Anteil (%) Ja-StimmenNein-Stimmen Stimmbeteiligung (%)
Zürich 49.97 139,986 140,166 43.56
Bern 47.67 113,747 124,864 39.24
Luzern 36.11 25,151 44,508 40.99
Uri 25.06 2,386 7,136 47.99
Schwyz 25.83 5,593 16,060 40.89
Obwalden 21.53 1,070 3,900 33.17
Nidwalden 23.45 1,711 5,584 44.52
Glarus 25.36 2,323 6,836 42.23
Zug 24.42 4,313 13,348 43.9
Freiburg 42.88 17,218 22,936 37.34
Solothurn 45.81 27,078 32,030 45.77
Basel-Stadt 55.29 33,366 26,985 43.82
Basel-Landschaft 45.33 22,847 27,554 40.44
Schaffhausen 42.61 11,839 15,944 71.42
Appenzell Ausserrhoden 31.35 3,905 8,552 43.85
Appenzell Innerrhoden 18.56 560 2,458 39.48
St. Gallen 42.66 35,627 47,889 38.27
Graubünden 40.83 13,993 20,276 36.66
Aargau 43.27 40,402 52,962 38.54
Thurgau 34.64 16,495 31,125 48.18
Tessin 39.98 18,063 27,113 33.84
Waadt 33.41 28,212 56,232 29.07
Wallis 19.69 8,476 34,581 34.16
Neuenburg 40.82 14,146 20,511 38.16
Genf 25.83 10,546 30,280 27.37
Schweiz 42.22 599,053 819,830 39.31

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register