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Eidgenössische Volksinitiative 'gegen den Strassenlärm'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1973-12-14
Gültige Unterschriften
55,272
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative
Empfehlung des Bundesrats
❌ Ablehnung der Initiative
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Aufnahme eines Art. 37bis Abs. 3 BV

Anmerkung: Botschaft Bundesrat: Siehe auch Bericht vom 10.08.1977, BBl 1977 II 1307.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 37bis Abs. 3 (neu)

3Der Bund sorgt auf dem Wege der Gesetzgebung dafür, dass der Lärm der Motorfahrzeuge keine schädlichen und keine übermässigen störenden Einwirkungen auf Dritte ausübt. Die massgebenden Vorschriften sind periodisch zu verschärfen, bis dieses Ziel erreicht ist. Dabei ist im Minimum vorzuschreiben, dass die Lärmemissionen der leisesten auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge als Lärmgrenzwerte für die ganze Fahrzeugkategorie festgesetzt werden, unter Einschaltung einer angemessenen Übergangsfrist. Besteht begründete Aussicht auf technische Entwicklungen, welche innert nützlicher Frist eine weitere Reduktion der Lärmgrenzwerte erlauben, so sind die Vorschriften entsprechend weiter zu verschärfen. Die Einhaltung ist durch regelmässige Kontrolle aller Fahrzeuge sicherzustellen.

Übergangsbestimmung

Bis zum Erlass schärferer Vorschriften im Sinne von Artikel 37bis Absatz 3 der Bundesverfassung gelten die am 1. Januar 1973 in Kraft stehenden Lärmgrenzwerte, jedoch für jede Fahrzeugkategorie wie folgt reduziert:

- um fünf Dezibel (A)

- für neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge in einem Jahr,

- für ältere Fahrzeuge in fünf Jahren,

- um zehn Dezibel (A) für alle neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge in zehn Jahren, jeweils gerechnet von der Annahme der vorliegenden Initiative durch das Volk an.

Der deutsche Text der Initiative ist massgebend.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 21,919 21,863 56 1.96
Bern 6,845 6,838 7 0.7
Luzern 2,691 2,691 0 0.92
Uri 73 73 0 0.22
Schwyz 310 310 0 0.33
Obwalden 4 4 0 0.02
Nidwalden 59 59 0 0.22
Glarus 65 65 0 0.18
Zug 543 543 0 0.75
Freiburg 312 312 0 0.17
Solothurn 832 832 0 0.38
Basel-Stadt 2,942 2,942 0 1.33
Basel-Landschaft 2,026 2,017 9 0.94
Schaffhausen 646 646 0 0.91
Appenzell Ausserrhoden 314 312 2 0.66
Appenzell Innerrhoden 6 6 0 0.05
St. Gallen 3,408 3,403 5 0.88
Graubünden 1,192 1,192 0 0.75
Aargau 3,493 3,491 2 0.79
Thurgau 708 708 0 0.39
Tessin 669 669 0 0.26
Waadt 2,279 2,275 4 0.44
Wallis 378 378 0 0.18
Neuenburg 1,616 1,614 2 0.98
Genf 2,038 2,029 9 0.59
Schweiz 55,368 55,272 96 0.87

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register