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Eidgenössische Volksinitiative 'für eine gesicherte Berufsbildung und Umschulung'

Status
Erledigt
Ergebnis
❌ In der Abstimmung abgelehnt
Unterschriftensammlung
1981-02-03 – 1982-08-03
Abstimmungsdatum
1986-09-28
Gültige Unterschriften
106,593
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative
Empfehlung des Bundesrats
❌ Ablehnung der Initiative
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Art. 34octies BV

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34octies (neu)

1Der Bund führt ein Recht auf vollwertige Berufsbildung ein, dessen Durchführung den Kantonen obliegt, und das insbesondere folgende Zwecke verfolgt:

  1. Sicherung einer vollwertigen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung für Jugendliche, die keine Lehrstelle oder keine andere Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung nach ihrer Wahl finden, sowie für jene, die durch ihre Schulbildung benachteiligt sind. Frauen, Kinder von ausländischen Arbeitskräften, sowie Behinderte sind besonders zu berücksichtigen.
  2. Einrichtungen von zusätzlichen praktischen Ausbildungskursen für Jugendliche, die eine Berufsausbildung absolvieren.
  3. Schaffung von Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für jene Personen, die dies wünschen, ohne Unterschied nach Geschlecht, Alter oder Nationalität.

2Der Bund beauftragt die Kantone, zu diesen Zwecken Lehrwerkstätten und andere Ausbildungsstätten zu errichten.

  1. Speziell zu berücksichtigen sind dabei Kantone und Regionen, die von strukturellen Verschiebungen in bestimmten Berufen in besonderem Masse betroffen sind oder die allgemein über ein geringes Angebot an vielseitigen Lehrstellen bzw. Umschulungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten verfügen.
  2. Die so eingerichtete Ausbildung ist darauf auszurichten, auf ein breites berufliches Tätigkeitsfeld vorzubereiten und nach Abschluss dieser Ausbildung den ständigen Erwerb neuer beruflicher Qualifikationen zu erleichtern.
  3. Eine Lehre in diesen Ausbildungsstätten führt zum eidgenössischen Fähigkeitsausweis und ist den anderen Berufslehren gleichgestellt.
  4. Der Besuch dieser Ausbildungsstätten ist kostenlos. Jugendliche und Erwachsene, welche diese Ausbildungsstätten besuchen, erhalten ein Ausbildungshonorar, dessen Höhe der jeweiligen Arbeitslosenunterstützung entspricht.

3Die Finanzierung dieser Massnahmen erfolgt durch:

  1. Beiträge der Arbeitgeber, die sich im Minimum auf 0,5 Prozent der Lohnmasse belaufen. Mindestens 75 Prozent der Kosten dieser Lehrwerkstätten werden durch diese Beiträge gedeckt.
  2. Subventionen von Bund und Kantonen.
  3. Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung zur Finanzierung der Ausbildungshonorare jener Personen, die eine Umschulung absolvieren.

Übergangsbestimmung

Die Ausführungsgesetzgebung ist innert drei Jahren nach Annahme der Initiative durch Volk und Stände zu erlassen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 23,827 23,737 90 2.1
Bern 13,874 13,844 30 1.51
Luzern 2,121 2,121 0 0.71
Uri 42 41 1 0.12
Schwyz 82 82 0 0.08
Obwalden 15 15 0 0.06
Nidwalden 32 32 0 0.11
Glarus 39 39 0 0.11
Zug 2,469 2,465 4 3.19
Freiburg 2,306 2,292 14 1.22
Solothurn 2,270 2,260 10 1.04
Basel-Stadt 9,015 9,014 1 4.48
Basel-Landschaft 5,731 5,719 12 2.59
Schaffhausen 1,096 1,092 4 1.57
Appenzell Ausserrhoden 40 40 0 0.08
Appenzell Innerrhoden 11 11 0 0.09
St. Gallen 570 570 0 0.14
Graubünden 615 614 1 0.38
Aargau 4,464 4,451 13 0.97
Thurgau 254 252 2 0.14
Tessin 4,122 4,084 38 1.51
Waadt 12,002 11,938 64 2.25
Wallis 684 680 4 0.31
Neuenburg 4,597 4,580 17 2.94
Genf 14,850 14,707 143 4.13
Jura 1,914 1,913 1 2.97
Schweiz 107,042 106,593 449 1.66

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Volksabstimmung vom 28. September 1986: Die Vorlage wurde abgelehnt (Ja 18.38% / Nein 81.62%)

Ergebnisse nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonJa-Anteil (%) Ja-StimmenNein-Stimmen Stimmbeteiligung (%)
Zürich 22.96 64,461 216,318 39.32
Bern 15.93 35,288 186,227 35.19
Luzern 13.23 10,519 68,999 40.22
Uri 16.72 1,347 6,708 36.1
Schwyz 12.49 2,692 18,868 32.78
Obwalden 9.8 571 5,255 32.63
Nidwalden 7.88 597 6,982 35.52
Glarus 10.22 770 6,763 32.83
Zug 13.81 3,051 19,044 43.62
Freiburg 16.43 7,066 35,935 34.34
Solothurn 23.67 15,692 50,602 46.1
Basel-Stadt 28.59 12,274 30,651 32.32
Basel-Landschaft 20.14 11,780 46,723 40.02
Schaffhausen 17.2 5,056 24,345 69.46
Appenzell Ausserrhoden 10.78 1,506 12,463 43.84
Appenzell Innerrhoden 5.47 190 3,286 39.72
St. Gallen 10.79 9,731 80,465 35.91
Graubünden 18.17 5,593 25,189 28.78
Aargau 13.83 14,263 88,901 35.0
Thurgau 12.12 6,252 45,345 44.7
Tessin 27.26 10,332 27,569 23.96
Waadt 20.8 16,512 62,862 24.87
Wallis 20.41 8,428 32,871 27.92
Neuenburg 19.9 4,890 19,689 25.44
Genf 24.39 8,818 27,338 19.43
Jura 24.11 4,080 12,840 41.22
Schweiz 18.38 261,759 1,162,238 34.82

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register