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Eidgenössische Volksinitiative 'betreffend Treibstoffzölle und deren Zweckbindung'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1982-07-06 – 1984-01-06
Gültige Unterschriften
142,065
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Art. 36bis Abs. 4 und 5, UeBest. Art. 18 BV

Anmerkung: Vgl. dazu den Bundesbeschluss vom 08.10.1982; AS 1983 444 und das Bundesgesetz vom 22.03.1985; AS 1984 835.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 36bis Abs. 4 und 5

4Die Kosten der Erstellung, des Betriebs und des Unterhalts der Nationalstrassen werden auf Bund und Kantone verteilt, wobei die Belastung der einzelnen Kantone durch die Nationalstrassen sowie ihr Interesse und ihre Finanzkraft zu berücksichtigen sind.

5Aufgehoben

Art. 36ter

1Der Bund verwendet drei Fünftel des Reinertrages des Grundzolles und den gesamten Ertrag eines allfälligen Zollzuschlages auf Treibstoffen wie folgt für Zwecke des Strassenwesens:

  1. für seinen Anteil an den Kosten der Nationalstrassen;
  2. für Beiträge an die Kosten des Baus der übrigen Hauptstrassen, die zu einem vom Bundesrat zu bezeichnenden Netz gehören und bestimmten technischen Anforderungen genügen;
  3. für allgemeine Beiträge an die Kosten der dem Motorfahrzeug geöffneten Strassen;
  4. für zusätzliche Beiträge an die Strassenlasten der Kantone, die eines Finanzausgleiches bedürfen;
  5. für Beiträge an die Kantone Uri, Graubünden, Tessin und Wallis für die dem internationalen Verkehr dienenden Alpenstrassen;
  6. für Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, zur Entlastung der Strassen vom Schwerverkehr, im Interesse des Umweltschutzes sowie zur Förderung der Verkehrstrennung im Orts- und Regionalbereich;
  7. für die Strassenforschung.

2Soweit zur Sicherstellung der in Absatz 1 genannten Zwecke zusätzliche Mittel erforderlich sind, erhebt der Bund einen Zollzuschlag. Die Höhe des Zollzuschlages ist durch die jährlichen Ausgaben des Bundes für Zwecke des Strassenwesens gemäss Absatz 1 begrenzt; der Zollzuschlag darf jedoch das Anderthalbfache des Reinertrages des Grundzolles nicht überschreiten.

3Die gemäss der vorliegenden Bestimmung zwecksgebundenen Einnahmen sind auf Bund und Kantone entsprechend ihren Aufwendungen für das Strassenwesen zu verteilen.

Übergangsbestimmungen Art.18 (neu)

1Unter Vorbehalt der Änderung durch die Gesetzgebung beträgt der Zollzuschlag auf Treibstoffen 30 Rappen je Liter.

2Wenn sich die Treibstoffzollerträge nicht wesentlich verändern, ist die jährliche Summe der Beiträge an die Kantone nach Artikel 36ter Absatz 1 Buchstaben b, c, d und e mindestens so hoch wie im Jahre 1982.

3Bis zum Inkrafttreten der Gesetzgebung für den Nationalstrassenunterhalt und -betrieb leistet der Bund nach den in Artikel 36bis Absatz 4 genannten Richtlinien Beiträge an diese Kosten.

4Diese Übergangsbestimmungen gelten während längstens 10 Jahren, von ihrer Annahme durch Volk und Stände an gerechnet.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 54,194 53,052 1,142 4.7
Bern 16,961 16,424 537 1.79
Luzern 4,594 4,542 52 1.52
Uri 388 376 12 1.12
Schwyz 1,719 1,682 37 1.71
Obwalden 229 218 11 0.82
Nidwalden 516 505 11 1.72
Glarus 1,751 1,703 48 4.7
Zug 1,263 1,251 12 1.62
Freiburg 843 808 35 0.43
Solothurn 5,108 5,038 70 2.31
Basel-Stadt 4,981 4,978 3 2.47
Basel-Landschaft 3,858 3,796 62 1.72
Schaffhausen 1,537 1,525 12 2.19
Appenzell Ausserrhoden 651 634 17 1.31
Appenzell Innerrhoden 89 88 1 0.68
St. Gallen 6,265 6,141 124 1.56
Graubünden 2,445 2,393 52 1.46
Aargau 6,590 6,473 117 1.41
Thurgau 2,697 2,626 71 1.41
Tessin 4,025 3,906 119 1.44
Waadt 9,778 9,674 104 1.82
Wallis 2,179 2,144 35 0.96
Neuenburg 5,361 5,327 34 3.41
Genf 5,815 5,695 120 1.6
Jura 1,078 1,066 12 1.65
Schweiz 144,915 142,065 2,850 2.22

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register