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Eidgenössische Volksinitiative 'zur Hundekotentfernung auf öffentlichem Grund'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1986-07-15 – 1988-01-15
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung der BV durch einen Art. 24octies]

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 24octies (neu)

1Die öffentlichen Anlagen, Spielwiesen, Parks, Sandkästen und Gehwege, die der öffentlichen Nutzung dienen, dürfen nicht als Hundetoiletten benützt werden.

2Der Hundebesitzer, der diese Vorschriften nicht befolgt, wird mit einer Verzeigung und Busse bis 1'000 Franken, im Wiederholungsfalle bis 5'000 Franken bestraft.

3Bei mehrmaliger Wiederholung kann die Hundehaltung bis zur Dauer eines Jahres untersagt werden.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register