Eidgenössische Volksinitiative 'gegen die Vermarktung von Gewalt und Sexualität in den Medien'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 1987-09-01 – 1989-03-01
- Gültige Unterschriften
- 0
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Ergänzung der BV durch einen neuen Art. 51]
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 51 (neu)
1Es ist in der Schweiz nicht zulässig, zur Vermarktung von Gewalt und Sexualität in den Medien Bilder zu verbreiten, welche die Würde des Menschen verletzen oder die Gleichstellung von Mann und Frau verneinen.
2Das Gesetz regelt die Einzelheiten des Vollzugs und legt die Strafen für Verstösse fest.
Chronologie
- 1989-03-21 Im Sammelstadium gescheitert BBl 1989 I 874
- 1989-03-01 Ablauf Sammelfrist
- 1987-09-01 Sammelbeginn
- 1987-08-18 Vorprüfung vom BBl 1987 III 10
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | 0 | 0.0 |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO