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Eidgenössische Volksinitiative 'gegen die Vermarktung von Gewalt und Sexualität in den Medien'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1987-09-01 – 1989-03-01
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung der BV durch einen neuen Art. 51]

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 51 (neu)

1Es ist in der Schweiz nicht zulässig, zur Vermarktung von Gewalt und Sexualität in den Medien Bilder zu verbreiten, welche die Würde des Menschen verletzen oder die Gleichstellung von Mann und Frau verneinen.

2Das Gesetz regelt die Einzelheiten des Vollzugs und legt die Strafen für Verstösse fest.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

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