Eidgenössische Volksinitiative 'pro Tempo 130 auf Autobahnen'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 1991-08-27 – 1993-02-27
- Gültige Unterschriften
- 0
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Ergänzung von Art. 37bis BV durch einen neuen Abs. 3
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37bis Abs. 3 (neu)
3a. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen und Motorräder beträgt auf Autobahnen 130 km/h.
Zur Hebung der Verkehrssicherheit, sowie aus Gründen des Umweltschutzes, können tiefere Limiten angesetzt werden.
Von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit abweichende Massnahmen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Chronologie
- 1993-03-10 Im Sammelstadium gescheitert BBl 1993 I 1010
- 1993-02-27 Ablauf Sammelfrist
- 1991-08-27 Sammelbeginn
- 1991-08-13 Vorprüfung vom BBl 1991 III 1201
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | 0 | 0.0 |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO