Eidgenössische Volksinitiative 'pro Tempo 80 plus auf Strassen ausserorts'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 1991-08-27 – 1993-02-27
- Gültige Unterschriften
- 0
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Ergänzung von Art. 37bis BV durch einen neuen Abs. 4]
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37bis Abs. 4 (neu)
4a. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen und Motorräder beträgt auf Strassen ausserorts 80 km/h. Auf gut ausgebauten Strecken können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden.
Zur Hebung der Verkehrssicherheit, sowie aus Gründen des Umweltschutzes, können tiefere Limiten angesetzt werden.
Von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit abweichende Massnahmen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Chronologie
- 1993-03-10 Im Sammelstadium gescheitert BBl 1993 I 1010
- 1993-02-27 Ablauf Sammelfrist
- 1991-08-27 Sammelbeginn
- 1991-08-13 Vorprüfung vom BBl 1991 III 1199
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | 0 | 0.0 |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO