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Eidgenössische Volksinitiative 'für die Belohnung des Energiesparens und gegen die Energieverschwendung (Energie-Umwelt-Initiative)'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1993-09-28 – 1995-03-28
Gültige Unterschriften
109,829
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative, direkter Gegenentwurf
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 24octies Abs. 6 (neu)

6a. Zum Schutze der Umwelt, der Landschaft und des Klimas trifft der Bund Massnahmen, damit der Verbrauch der nicht-erneuerbaren Energieträger stabilisiert und anschliessend schrittweise auf ein verträgliches Mass vermindert wird.

Um diese Ziele zu erreichen, erhebt der Bund eine Lenkungsabgabe auf dem Verbrauch aller nicht-erneuerbaren Energieträger und der Elektrizität von Wasserkraftwerken mit mehr als einem Megawatt elektrischer Leistung. Der Bundesrat legt dazu die Abgabesätze fest. Er berichtet dem Parlament jährlich über die Erreichung der Lenkungsziele.

Die Abgabe ist aussenhandelsverträglich zu gestalten. Bei der Gesetzgebung können befristete Sonderregelungen, insbesondere für besonders energieintensive Betriebe erlassen werden. Indexwirkungen können neutralisiert werden. Regionalwirtschaftliche Anliegen sind zu berücksichtigen, sofern sie den Zielen nach Buchstabe a nicht zuwiderlaufen.

Der Reinertrag wird sozialverträglich und staatsquotenneutral zur Kompensation der Abgabebelastung von Haushalten und Betrieben verwendet. Der Ausgleich begünstigt Haushalte und Betriebe so, dass der sparsame und effiziente Energieeinsatz belohnt wird.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 21 (neu)

Ist die Gesetzgebung drei Jahre nach Annahme des Artikels 24octiesAbsatz 6 der Bundesverfassung nicht rechtswirksam, setzt der Bundesrat auf dem Verordnungsweg unverzüglich Ausführungsbestimmungen in Kraft. Der Verbrauch der nicht-erneuerbaren Energieträger wird innert acht Jahren nach Annahme von Artikel 24octies Absatz 6 der Bundesverfassung stabilisiert und anschliessend während 25 Jahren um durchschnittlich ein Prozent pro Jahr vermindert.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 33,666 32,578 1,088 2.77
Bern 14,785 14,417 368 1.53
Luzern 8,797 8,662 135 2.54
Uri 399 372 27 1.04
Schwyz 1,580 1,550 30 1.27
Obwalden 279 268 11 0.86
Nidwalden 458 439 19 1.2
Glarus 522 483 39 1.23
Zug 1,598 1,546 52 1.67
Freiburg 1,458 1,396 62 0.62
Solothurn 2,794 2,646 148 1.11
Basel-Stadt 8,014 7,939 75 4.06
Basel-Landschaft 6,777 6,400 377 2.54
Schaffhausen 1,446 1,430 16 1.93
Appenzell Ausserrhoden 846 797 49 1.47
Appenzell Innerrhoden 100 89 11 0.6
St. Gallen 6,209 5,857 352 1.32
Graubünden 2,758 2,597 161 1.4
Aargau 6,572 6,381 191 1.21
Thurgau 2,629 2,486 143 1.11
Tessin 3,514 3,411 103 1.12
Waadt 3,199 3,061 138 0.51
Wallis 747 687 60 0.25
Neuenburg 1,412 1,359 53 0.82
Genf 2,548 2,455 93 0.62
Jura 559 523 36 0.76
Schweiz 113,666 109,829 3,837 1.56

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register