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Eidgenössische Volksinitiative 'für eine freiheitliche Medienordnung ohne Medien-Monopole'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1992-08-18 – 1994-02-18
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Aenderung von Art. 55bis BV und Ergänzung ihrer UeBest. durch einen Art. 20]

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 55bis Abs. 2bis (neu), Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5

2bisDer Auftrag nach Absatz 2 wird in einem System unverfälschten Wettbewerbs erbracht. Die Freiheit der Veranstaltung von Radio und Fernsehen wird gewährleistet. Soweit die Gesetzgebung als Finanzierungsart Gebühren vorsieht, haben die Abgeltungen wettbewerbsgerecht und leistungsbezogen zu erfolgen.

3Aufgehoben

4Der Bund schafft eine unabhängige Behörde, welche über die Einhaltung der Konzession wacht, und sorgt für die gewerbepolizeiliche und wettbewerbsrechtliche Aufsicht.

5Aufgehoben

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Übergangsbestimmungen Art. 20 (neu)

1Zum Zeitpunkt der Abstimmung gültige Konzessionen erlöschen spätestens 24 Monate nach Annahme von Artikel 55bis Absatz 2bis durch Volk und Stände.

2Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft ist innerhalb von 24 Monaten den übrigen Veranstaltern nach dem Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über Radio und Fernsehen gleichzustellen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register