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Eidgenössische Volksinitiative 'für eine Schweizer Armee mit Tieren (Brieftaubeninitiative)'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1995-05-23 – 1996-11-23
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung BV durch einen Art. 19bis (neu)

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 19bis (neu)

1Die Eigentümer oder Halter von Brieftauben auf eidgenössischem Gebiet sind verpflichtet, im Kriegs- oder Katastrophenfall ihre Tiere dem Bund zur Verfügung zu stellen.

2Der Bund regelt Zahl und Einsatz der Brieftauben in Friedenszeiten sowie im Kriegs- oder Katastrophenfall. Die Betreuung der für Bundeszwecke eingesetzten Brieftauben sowie die Instruktion der Benützer obliegt einem Brieftaubendienst. Dessen Mannschaftsbestände müssen im Kriegs- oder Katastrophenfall eine hinreichende Pflege und einen sachgerechten Einsatz der Tiere gewährleisten.

3Die Aufwendungen für den Brieftaubendienst werden gemeinsam durch den Bund und zivile Organisationen getragen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register