Eidgenössische Volksinitiative 'für eine Schweizer Armee mit Tieren (Brieftaubeninitiative)'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 1995-05-23 – 1996-11-23
- Gültige Unterschriften
- 0
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Ergänzung BV durch einen Art. 19bis (neu)
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 19bis (neu)
1Die Eigentümer oder Halter von Brieftauben auf eidgenössischem Gebiet sind verpflichtet, im Kriegs- oder Katastrophenfall ihre Tiere dem Bund zur Verfügung zu stellen.
2Der Bund regelt Zahl und Einsatz der Brieftauben in Friedenszeiten sowie im Kriegs- oder Katastrophenfall. Die Betreuung der für Bundeszwecke eingesetzten Brieftauben sowie die Instruktion der Benützer obliegt einem Brieftaubendienst. Dessen Mannschaftsbestände müssen im Kriegs- oder Katastrophenfall eine hinreichende Pflege und einen sachgerechten Einsatz der Tiere gewährleisten.
3Die Aufwendungen für den Brieftaubendienst werden gemeinsam durch den Bund und zivile Organisationen getragen.
Chronologie
- 1996-11-25 Im Sammelstadium gescheitert BBl 1996 V 656
- 1996-11-23 Ablauf Sammelfrist
- 1995-05-23 Sammelbeginn
- 1995-05-09 Vorprüfung vom BBl 1995 III 119
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | 0 | 0.0 |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO