Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine vernünftige Finanzierung der Gesundheitspolitik'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2006-01-24 – 2007-07-24
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Art. 117 Abs. 3 und 4 (neu)
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 3 und 4 (neu)
3 Die Versicherung wird finanziert:
a. durch Beiträge der Versicherten;
b. durch Leistungen des Bundes.
4 Die Leistungen des Bundes werden aus dem Reinertrag der Tabaksteuer, der Steuer auf Alkohol und der Abgabe aus dem Betrieb der Spielbanken gedeckt.
Chronologie
- 2007-07-25 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2007 5991
- 2007-07-24 Ablauf Sammelfrist
- 2006-01-24 Sammelbeginn
- 2006-01-10 Vorprüfung vom BBl 2006 849
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO