Eidgenössische Volksinitiative 'Nicht erneuerbare Energien statt Arbeit besteuern'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2006-01-24 – 2007-07-24
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Art. 131a (neu)
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 131a Ökologische Energiesteuer (neu)
1 Der Bund erhebt zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung aller obligatorischen Sozialversicherungen Steuern auf nicht erneuerbaren Energien.
2 Die Beiträge aller sozialversicherungspflichtigen Prämienzahlerinnen und Prämienzahler werden schrittweise und möglichst schnell reduziert und durch Steuern auf nicht erneuerbaren Energien ersetzt.
3 Nicht erneuerbare Energien sind:
a. die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl, Erdgas und die daraus hergestellten Produkte;
b. Elektrizität und Wasserstoff aus Kernenergie und fossilen Energieträgern.
4 Der Bund erhebt diese Steuern:
a. bei der Einfuhr der nicht erneuerbaren Energien und der daraus hergestellten Produkte;
b. bei Abbau oder Förderung im Inland: als Quellensteuern.
Chronologie
- 2007-07-25 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2007 5992
- 2007-07-24 Ablauf Sammelfrist
- 2006-01-24 Sammelbeginn
- 2006-01-10 Vorprüfung vom BBl 2006 845
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO