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Eidgenössische Volksinitiative 'Nicht erneuerbare Energien statt Arbeit besteuern'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2006-01-24 – 2007-07-24
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Art. 131a (neu)

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 131a Ökologische Energiesteuer (neu)

1 Der Bund erhebt zur teilweisen oder vollständigen Finanzierung aller obligatorischen Sozialversicherungen Steuern auf nicht erneuerbaren Energien.

2 Die Beiträge aller sozialversicherungspflichtigen Prämienzahlerinnen und Prämienzahler werden schrittweise und möglichst schnell reduziert und durch Steuern auf nicht erneuerbaren Energien ersetzt.

3 Nicht erneuerbare Energien sind:

a. die fossilen Energieträger Kohle, Erdöl, Erdgas und die daraus hergestellten Produkte;

b. Elektrizität und Wasserstoff aus Kernenergie und fossilen Energieträgern.

4 Der Bund erhebt diese Steuern:

a. bei der Einfuhr der nicht erneuerbaren Energien und der daraus hergestellten Produkte;

b. bei Abbau oder Förderung im Inland: als Quellensteuern.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register