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Eidgenössische Volksinitiative 'Prävention statt Abzockerei - Für eine Neuausrichtung der Tabaksteuer (Tabakinitiative)'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2006-12-12 – 2008-06-12
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Art. 131 Abs. 4 (neu)

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 131 Abs. 4 (neu)

4 Der Steuersatz für Tabak und Tabakwaren darf höchstens 20 Prozent vom Kleinhandelspreis des besteuerten Produktes betragen. Mit den aus der Besteuerung erzielten Reinerträgen sind Massnahmen zu unterstützen, welche der Vorbeugung des Tabakkonsums dienen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

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