Eidgenössische Volksinitiative 'Prävention statt Abzockerei - Für eine Neuausrichtung der Tabaksteuer (Tabakinitiative)'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2006-12-12 – 2008-06-12
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Art. 131 Abs. 4 (neu)
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 131 Abs. 4 (neu)
4 Der Steuersatz für Tabak und Tabakwaren darf höchstens 20 Prozent vom Kleinhandelspreis des besteuerten Produktes betragen. Mit den aus der Besteuerung erzielten Reinerträgen sind Massnahmen zu unterstützen, welche der Vorbeugung des Tabakkonsums dienen.
Chronologie
- 2008-06-12 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2008 5359
- 2008-06-12 Ablauf Sammelfrist
- 2006-12-12 Sammelbeginn
- 2006-11-28 Vorprüfung vom BBl 2006 9551
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO