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Eidgenössische Volksinitiative 'Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
2008-04-22 – 2009-10-22
Gültige Unterschriften
170,101
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative, direkter Gegenentwurf
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Art. 106, Art. 106a (neu), Art. 106b (neu)

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 106 Geldspiele

1 Die vom Bund und die von den Kantonen bewilligten Geldspiele müssen dem Gemeinwohl dienen.

2 Der Bund und die Kantone sowie die Kantone unter sich koordinieren ihre Geldspielpolitik.

3 Sie sorgen für die Verhütung der Spielsucht.

Art. 106a (neu) Spielbanken

1 Die Gesetzgebung über Spielbanken ist Sache des Bundes.

2 Der Bund gewährt die Konzessionen für die Errichtung und für den Betrieb der Spielbanken; dabei trägt er den regionalen Gegebenheiten Rechnung. Er stellt die Aufsicht über die Spielbanken sicher.

3 Er erhebt eine ertragsabhängige Spielbankenabgabe; der Abgabesatz wird vom Gesetz festgelegt und muss den Erfordernissen des Gemeinwohls entsprechen. Diese Abgabe ist für die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung bestimmt.

Art. 106b (neu) Lotterien und Wetten

1 Der Bund legt die Grundsätze für die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten fest. Im Übrigen sind die Kantone für diese Geldspiele zuständig.

2 Die Kantone bewilligen die Veranstaltung der Lotterien und der gewerbsmässigen Wetten sowie die von den Veranstaltern organisierten Spiele. Sie stellen die Aufsicht über die Veranstalter und die Spiele sicher.

3 Die Gewinne der Lotterien und der gewerbsmässigen Wetten sind vollumfänglich für die Unterstützung gemeinnütziger Zwecke namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport bestimmt.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 17,333 14,665 2,668 1.09
Bern 16,342 12,889 3,453 1.32
Luzern 5,491 4,933 558 1.32
Uri 649 593 56 1.68
Schwyz 2,312 2,036 276 1.41
Obwalden 386 276 110 0.79
Nidwalden 719 713 6 1.75
Glarus 462 461 1 1.2
Zug 1,730 1,018 712 0.92
Freiburg 13,610 13,053 557 4.78
Solothurn 3,515 3,392 123 1.34
Basel-Stadt 2,503 14 2,489 0.01
Basel-Landschaft 4,727 2,868 1,859 1.05
Schaffhausen 950 621 329 0.82
Appenzell Ausserrhoden 787 753 34 1.42
Appenzell Innerrhoden 265 263 2 1.68
St. Gallen 7,770 7,140 630 1.5
Graubünden 2,480 2,055 425 1.07
Aargau 8,828 8,055 773 1.34
Thurgau 3,190 2,810 380 1.15
Tessin 2,850 2,593 257 0.77
Waadt 41,806 37,898 3,908 5.4
Wallis 20,207 17,777 2,430 5.78
Neuenburg 14,146 13,828 318 8.06
Genf 15,049 13,943 1,106 3.08
Jura 5,603 5,454 149 7.78
Schweiz 193,710 170,101 23,609 2.18

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register