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Eidgenössische Volksinitiative 'zur Entpolitisierung der Schweizerischen Bundesbahnen'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1934-05-11
Gültige Unterschriften
113,698
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Aufnahme eines Art. 26bis BV und UeBest.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 26bis (neu)

Verwaltung und Betrieb der vom Bunde erworbenen und der von ihm selbst gebauten Eisenbahnlinien sind einer öffentlichen, von der Bundesverwaltung vollständig unabhängigen Unternehmung mit eigener Rechtspersönlichkeit zu übertragen.

Die Bundesbahnen sind nach den Bedürfnissen der nationalen Volkswirtschaft unter Wahrung kaufmännischer Grundsätze zu betreiben. Sie haben sich selbst zu erhalten. Ein Teil des Reingewinnes ist zur Äufnung eines Fonds für die Herabsetzung der Tarife zu verwenden.

Die grundlegenden Erlasse für die Verwaltung und den Betrieb, inbegriffen die Ordnung des Dienst- und Versicherungsverhältnisses des Personals, werden von den Organen der Bundesbahnen aufgestellt.

Der Bundesrat führt die Oberaufsicht über Verwaltung, Bau und Betrieb. Er genehmigt die Jahresrechnungen und Berichte über die Geschäftsführung. Er wählt die Vertreter des Bundes in die Aufsichts- und geschäftsführenden Organe.

Wer einem Organ der Verwaltung der Bundesbahnen angehört, kann nicht gleichzeitig Mitglied der eidgenössischen, gesetzgebenden oder richterlichen Behörden sein.

Den Kantonen, andern öffentlichen Körperschaften und den Schweizerbürgern ist die Möglichkeit einzuräumen, sich am Eigenkapital der Bundesbahnen zu beteiligen. Wenigstens die Hälfte des Eigenkapitals muss stets Eigentum des Bundes bleiben.

Übergangsbestimmung

Für das heute im Dienste stehende Personal bleiben die Bestimmungen von Art 57 des Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten in Kraft.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 26,431 26,168 263 4.07
Bern 8,130 7,860 270 1.11
Luzern 2,615 2,613 2 1.32
Uri 0 0 0 0.0
Schwyz 1,917 1,906 11 2.97
Obwalden 75 74 1 0.37
Nidwalden 222 221 1 1.37
Glarus 2,678 2,634 44 7.47
Zug 466 434 32 1.23
Freiburg 7,714 7,483 231 5.08
Solothurn 3,433 3,396 37 2.28
Basel-Stadt 1,969 1,969 0 1.22
Basel-Landschaft 516 480 36 0.51
Schaffhausen 2,581 2,578 3 4.92
Appenzell Ausserrhoden 1,885 1,885 0 4.01
Appenzell Innerrhoden 138 138 0 1.01
St. Gallen 11,581 11,459 122 4.0
Graubünden 3,095 2,857 238 2.25
Aargau 5,074 4,948 126 1.87
Thurgau 11,049 10,590 459 7.73
Tessin 907 787 120 0.49
Waadt 17,628 17,474 154 5.18
Wallis 1,567 1,372 195 0.97
Neuenburg 2,865 2,585 280 2.13
Genf 1,835 1,787 48 1.03
Schweiz 116,371 113,698 2,673 2.74

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register