← Alle Initiativen

Offizielle Seite

Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein liberales Rauchergesetz'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2010-02-23 – 2011-08-23
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 118 Abs.3 (neu) und 4 (neu)

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert

Art. 118 Abs. 3 (neu) und 4 (neu)

3 Über Rauchverbote in Innenräumen befindet einzig die Eigentümerin oder der Eigentümer. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Innenräume. Öffentlich zugänglich sind insbesondere Innenräume von:

a. Restaurations- und Hotelbetrieben;

b. Gebäuden und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs;

c. Gebäuden, die der Ausbildung, dem Sport, der Kultur oder der Freizeit dienen.

4 Öffentliche Innenräume, an denen geraucht werden darf, müssen entsprechend beschildert werden.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register