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Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein bedingungsloses Grundeinkommen finanziert durch Energielenkungsabgaben'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2010-05-19 – 2011-11-19
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 41 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. H-j (neu)

Anmerkung: Romanische Übersetzung des Initiativtextes gemäss Art. 23 Abs. 4 VPR im deutschsprachigen Bundesblatt vom 08.06.2010 veröffentlicht: BBl 2010 3932.

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 41 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. h-j (neu)

1Bund, Kantone und Gemeinden setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:

h. die soziale Sicherheit durch ein bedingungsloses Grundeinkommen gewährleistet ist, das durch Energielenkungsabgaben finanziert wird;

i. alle obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, alle Steuern zur Finanzierung der Sozialversicherungen und alle obligatorischen Pensionskassenbeiträge durch Energielenkungsabgaben zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens ersetzt werden;

j. die Energielenkungsabgaben durch Quellenlenkungsabgaben für nicht erneuerbare Energien, Baurechtszinsen, Bodennutzungs- und Gewässernutzungsgebühren finanziert werden.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register