Eidgenössische Volksinitiative 'Für ein bedingungsloses Grundeinkommen finanziert durch Energielenkungsabgaben'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2010-05-19 – 2011-11-19
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 41 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. H-j (neu)
Anmerkung: Romanische Übersetzung des Initiativtextes gemäss Art. 23 Abs. 4 VPR im deutschsprachigen Bundesblatt vom 08.06.2010 veröffentlicht: BBl 2010 3932.
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 41 Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. h-j (neu)
1Bund, Kantone und Gemeinden setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass:
h. die soziale Sicherheit durch ein bedingungsloses Grundeinkommen gewährleistet ist, das durch Energielenkungsabgaben finanziert wird;
i. alle obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge, alle Steuern zur Finanzierung der Sozialversicherungen und alle obligatorischen Pensionskassenbeiträge durch Energielenkungsabgaben zur Finanzierung eines bedingungslosen Grundeinkommens ersetzt werden;
j. die Energielenkungsabgaben durch Quellenlenkungsabgaben für nicht erneuerbare Energien, Baurechtszinsen, Bodennutzungs- und Gewässernutzungsgebühren finanziert werden.
Chronologie
- 2011-11-21 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2011 8797
- 2011-11-19 Ablauf Sammelfrist
- 2010-05-19 Sammelbeginn
- 2010-05-04 Vorprüfung vom BBl 2010 3179
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO