Eidgenössische Volksinitiative 'Unsere Pensionskassen nicht missbrauchen!'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2011-01-18 – 2012-07-18
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 113 Abs. 2 Bst. F (neu)
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 113 Abs. 2 Bst. F (neu)
2Er beachtet dabei folgende Grundsätze:
Einrichtungen der obligatorischen Vorsorge üben ihre Aktionärsrechte, namentlich ihre Mitspracherechte an Generalversammlungen, im Sinne ihrer Versicherten aus; im Vorfeld von Generalversammlungen können sie den Willen ihrer Versicherten durch repräsentative Befragungen ermitteln.
Chronologie
- 2012-07-18 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2012 7505
- 2012-07-18 Ablauf Sammelfrist
- 2011-01-18 Sammelbeginn
- 2011-01-04 Vorprüfung vom BBl 2011 711
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO