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Eidgenössische Volksinitiative 'JA zum Steuerabzug bei Wahl- und Stimmbeteiligung'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2011-11-29 – 2013-05-29
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 39 Abs. 5 (neu) und 6 (neu)

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 39 Abs. 5 (neu) und 6 (neu)

5 Stimmberechtigte, die an Abstimmungen oder Wahlen teilnehmen, werden wie folgt mit einem Steuerabzug belohnt:

bei kommunalen Abstimmungen und Wahlen: mit 25 Franken pro Abstimmungsvorlage oder Wahlanlass;

bei kantonalen Abstimmungen und Wahlen: mit 50 Franken pro Abstimmungsvorlage oder Wahlanlass;

bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen: mit 100 Franken pro Abstimmungsvorlage oder Wahlanlass.

6 Die Abstimmungs- oder Wahlverantwortlichen stellen den Teilnehmenden für die Teilnahme an der Abstimmung oder Wahl eine Quittung aus und erfassen die Teilnahme in einem codierten System, sodass die Teilnahme im laufenden Kalenderjahr von der teilnehmenden Person und den Behörden überprüft und von der Gemeinde- und der Staatssteuer in Abzug gebracht werden kann. Der Steuerabzug wird jährlich vorgenommen.

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1 SR 101

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register