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Eidgenössische Volksinitiative 'Arbeitslosenversicherung'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1936-01-01
Gültige Unterschriften
170,537
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Aufnahme eines Art. 34quinquies BV

Anmerkung: Indirekter Gegenentwurf auf Verfassungs-Stufe, Bundesbeschluss vom 04.04.1946; AS 62 149; auf Gesetzes-Stufe, Bundesbeschluss vom 01.10.1947, AS 1948 I. Sammelbeginn: Das Lancierungsdatum ist unbekannt. Beim angegebenen Datum handelt es sich um eine Annäherung.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34quinquies (neu)

Der Bund fördert die Arbeitslosenversicherung unter Berücksichtigung der bestehenden Arbeitslosenkassen und ist befugt, darüber auf dem Wege der Gesetzgebung einheitliche Vorschriften zu erlassen.

Der Bund gewährt Beiträge an die anerkannten Arbeitslosenkassen von 35 Prozent der ausbezahlten Versicherungsleistungen. Bei starker Arbeitslosigkeit sind diese Beiträge angemessen und im Verhältnis der Belastung der einzelnen Kassen zu erhöhen; sie sollen in der Regel die Hälfte der gesamten Versicherungsleistungen nicht überschreiten. Die Bundesgesetzgebung bestimmt die finanziellen Mindestleistungen der Kantone an die Arbeitslosenkassen. Die öffentlichen Beiträge dürfen nur nach der Höhe der ausbezahlten Versicherungsleistungen und nach dem Umfang der Arbeitslosigkeit abgestuft werden.

Die Arbeitslosenkassen haben in der Regel wenigstens einen Fünftel der ausbezahlten Unterstützungen durch Prämien der Versicherten aufzubringen und diesen nach einer halbjährlichen Prämienzahlung die Versicherungsleistung während 90 Tagen im Jahr zu gewähren.

Der Bund kann die Arbeitslosenversicherung durch weitere Massnahmen der Arbeitslosenfürsorge ergänzen und darüber auf dem Wege der Gesetzgebung einheitliche Vorschriften erlassen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 37,123 37,111 12 5.72
Bern 36,372 36,308 64 5.11
Luzern 4,833 4,826 7 2.43
Uri 991 990 1 3.91
Schwyz 2,007 2,007 0 3.1
Obwalden 254 242 12 1.22
Nidwalden 76 76 0 0.47
Glarus 927 926 1 2.63
Zug 1,276 1,275 1 3.58
Freiburg 2,258 2,254 4 1.52
Solothurn 6,574 6,564 10 4.37
Basel-Stadt 5,767 5,762 5 3.53
Basel-Landschaft 4,271 4,168 103 4.45
Schaffhausen 1,563 1,563 0 2.97
Appenzell Ausserrhoden 1,858 1,858 0 3.98
Appenzell Innerrhoden 142 142 0 1.04
St. Gallen 14,038 14,014 24 4.9
Graubünden 3,223 3,222 1 2.53
Aargau 16,227 16,166 61 6.09
Thurgau 4,597 4,591 6 3.35
Tessin 4,906 4,872 34 3.03
Waadt 7,347 7,345 2 2.17
Wallis 1,401 1,400 1 0.98
Neuenburg 9,081 9,077 4 7.51
Genf 4,048 3,778 270 2.18
Schweiz 171,160 170,537 623 4.08

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register