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Eidgenössische Volksinitiative 'Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle'

Status
Erledigt
Ergebnis
❌ In der Abstimmung abgelehnt
Unterschriftensammlung
2014-09-30 – 2016-03-30
Abstimmungsdatum
2018-09-23
Gültige Unterschriften
108,680
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative
Empfehlung des Bundesrats
❌ Ablehnung der Initiative
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 104c; UeBest Art. 197 Ziff. 12

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 104c2        Ernährungssouveränität

1 Zur Umsetzung der Ernährungssouveränität fördert der Bund eine einheimische bäuerliche Landwirtschaft, die einträglich und vielfältig ist, gesunde Lebensmittel produziert und den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht wird.

2 Er achtet auf eine Versorgung mit überwiegend einheimischen Lebens- und Futtermitteln und darauf, dass bei deren Produktion die natürlichen Ressourcen geschont werden.

3 Er trifft wirksame Massnahmen mit dem Ziel:

a. die Erhöhung der Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen und die Strukturvielfalt zu fördern;

b. die Kulturflächen, namentlich die Fruchtfolgeflächen, zu erhalten, und zwar sowohl in Bezug auf ihren Umfang als auch auf ihre Qualität;

c. den Bäuerinnen und Bauern das Recht auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Vermarktung von Saatgut zu gewährleisten.

4 Er verbietet in der Landwirtschaft den Einsatz genetisch veränderter Organismen sowie von Pflanzen und Tieren, die mithilfe von neuen Technologien entstanden sind, mit denen das Genom auf nicht natürliche Weise verändert oder neu zusammengesetzt wird.

5 Er nimmt namentlich folgende Aufgaben wahr:

a. Er unterstützt die Schaffung bäuerlicher Organisationen, die darauf ausgerichtet sind sicherzustellen, dass das Angebot von Seiten der Bäuerinnen und Bauern und die Bedürfnisse der Bevölkerung aufeinander abgestimmt sind.

b. Er gewährleistet die Transparenz auf dem Markt und wirkt darauf hin, dass in allen Produktionszweigen und -ketten gerechte Preise festgelegt werden.

c. Er stärkt den direkten Handel zwischen den Bäuerinnen und Bauern und den Konsumentinnen und Konsumenten sowie die regionalen Verarbeitungs-, Lagerungs- und Vermarktungsstrukturen.

6 Er richtet ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitsbedingungen der in der Landwirtschaft Angestellten und achtet darauf, dass diese Bedingungen schweizweit einheitlich sind.

7 Zum Erhalt und zur Förderung der einheimischen Produktion erhebt er Zölle auf der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln und reguliert deren Einfuhrmenge.

8 Zur Förderung einer Produktion unter sozialen und ökologischen Bedingungen, die den schweizerischen Normen entsprechen, erhebt er Zölle auf der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die diesen Normen nicht entsprechen; er kann deren Einfuhr verbieten.

9 Er richtet keinerlei Subventionen aus für die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und von Lebensmitteln.

10 Er stellt die Information über die Bedingungen für die Produktion und die Verarbeitung von einheimischen und von eingeführten Lebensmitteln und die entsprechende Sensibilisierung sicher. Er kann unabhängig von internationalen Normen eigene Qualitätsnormen festlegen.

Art. 197 Ziff. 123

12. Übergangsbestimmung zu Art. 104c (Ernährungssouveränität)

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung die gesetzlichen Bestimmungen, die für die Umsetzung von Artikel 104c erforderlich sind, spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände.


1 SR 101

2 Die endgültige Artikelnummer wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

3 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 17,059 16,525 534 1.11
Bern 12,996 12,963 33 1.26
Luzern 1,986 1,978 8 0.49
Uri 69 68 1 0.19
Schwyz 500 496 4 0.32
Obwalden 64 64 0 0.17
Nidwalden 161 161 0 0.38
Glarus 132 130 2 0.32
Zug 538 536 2 0.43
Freiburg 9,776 9,704 72 3.11
Solothurn 1,302 1,286 16 0.48
Basel-Stadt 4,769 4,761 8 2.47
Basel-Landschaft 2,366 2,343 23 0.82
Schaffhausen 553 547 6 0.68
Appenzell Ausserrhoden 734 723 11 1.32
Appenzell Innerrhoden 114 113 1 0.71
St. Gallen 4,429 4,354 75 0.87
Graubünden 791 784 7 0.4
Aargau 2,754 2,731 23 0.41
Thurgau 1,326 1,219 107 0.45
Tessin 1,457 1,447 10 0.41
Waadt 18,905 18,871 34 2.4
Wallis 3,271 3,256 15 0.96
Neuenburg 4,506 4,490 16 2.51
Genf 17,141 17,136 5 3.5
Jura 2,015 1,994 21 2.73
Schweiz 109,714 108,680 1,034 1.29

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Volksabstimmung vom 23. September 2018: Die Vorlage wurde abgelehnt (Ja 31.62% / Nein 68.38%)

Ergebnisse nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonJa-Anteil (%) Ja-StimmenNein-Stimmen Stimmbeteiligung (%)
Zürich 25.92 93,763 268,041 39.4
Bern 28.37 72,056 181,903 35.01
Luzern 22.34 23,199 80,644 38.09
Uri 20.26 1,461 5,751 27.57
Schwyz 17.9 7,214 33,097 38.75
Obwalden 16.02 1,743 9,137 41.88
Nidwalden 17.83 2,202 10,148 40.1
Glarus 25.01 1,867 5,597 28.53
Zug 20.16 6,841 27,090 44.55
Freiburg 43.25 29,246 38,371 33.79
Solothurn 24.09 15,096 47,580 35.23
Basel-Stadt 32.06 15,272 32,364 42.92
Basel-Landschaft 25.57 16,689 48,576 35.5
Schaffhausen 27.71 7,869 20,528 59.58
Appenzell Ausserrhoden 25.29 3,869 11,432 39.77
Appenzell Innerrhoden 19.39 702 2,918 31.31
St. Gallen 22.7 26,966 91,853 37.18
Graubünden 22.72 11,492 39,078 37.46
Aargau 21.99 32,920 116,787 35.57
Thurgau 22.68 13,741 46,839 36.01
Tessin 37.32 32,315 54,267 40.66
Waadt 57.08 94,390 70,968 38.03
Wallis 35.85 27,868 49,858 35.81
Neuenburg 52.2 19,378 17,746 33.69
Genf 60.0 61,625 41,087 39.68
Jura 54.07 8,517 7,234 30.34
Schweiz 31.62 628,301 1,358,894 37.47

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register