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Eidgenössische Volksinitiative 'Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2022-01-25 – 2023-07-25
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 140 Abs. 1 Bst. c und d; Art. 141 Abs. 1 Bst. b; Art. 165 Abs. 2–3bis

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 140 Abs. 1 Bst. c und d

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

c.     Aufgehoben

d.     die dringlich erklärten Bundesgesetze; diese Bundesgesetze müssen innerhalb von 100 Tagen nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

Art. 141 Abs. 1 Bst. b

Aufgehoben

Art. 165 Abs. 2–3bis

Aufgehoben

3 Aufgehoben

3bis Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz tritt 100 Tage nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist von Volk und Ständen angenommen wird.


     SR 101

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register