Eidgenössische Volksinitiative 'Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2022-01-25 – 2023-07-25
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 140 Abs. 1 Bst. c und d; Art. 141 Abs. 1 Bst. b; Art. 165 Abs. 2–3bis
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 140 Abs. 1 Bst. c und d
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
c. Aufgehoben
d. die dringlich erklärten Bundesgesetze; diese Bundesgesetze müssen innerhalb von 100 Tagen nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.
Art. 141 Abs. 1 Bst. b
Aufgehoben
Art. 165 Abs. 2–3bis
2 Aufgehoben
3 Aufgehoben
3bis Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz tritt 100 Tage nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist von Volk und Ständen angenommen wird.
SR 101
Chronologie
- 2023-07-26 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2023 1749
- 2023-07-25 Ablauf Sammelfrist
- 2022-01-25 Sammelbeginn
- 2022-01-11 Vorprüfung vom BBl 2022 166
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO