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Eidgenössische Volksinitiative 'Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)'

Status
Erledigt
Ergebnis
📊 Ergebnisse werden validiert
Unterschriftensammlung
2022-09-06 – 2024-03-06
Abstimmungsdatum
2026-03-08
Gültige Unterschriften
102,354
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative
Empfehlung des Bundesrats
❌ Ablehnung der Initiative
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 103a; UeBest. Art. 197 Ziff. 15

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 103a Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik 
1 Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen in Übereinstimmung mit den internationalen Klimaabkommen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen.

2 Der Bund unterstützt insbesondere:
a. die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft;
b. den sparsamen und effizienten Energieverbrauch, die Versorgungssicherheit und den Ausbau der erneuerbaren Energien;
c. die notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen inklusive finanzielle Beiträge für den Ausgleich des Einkommensausfalls während der Ausbildungszeit;
d. nachhaltige und natürliche Karbonsenken;
e. die Stärkung der Biodiversität, namentlich zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.

3 Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder vom Bund beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien und Bürgschaften gewähren.

4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Art. 197 Ziff. 152
15. Übergangsbestimmung zu Art. 103a (Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik)
Der Fonds gemäss Artikel 103a Absatz 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme von Artikel 103a durch Volk und Stände bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5–1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen Klimaziele erreicht hat.  

1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangs¬bestimmung wird nach der Volks¬abstim¬mung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 27,143 27,000 143 1.67
Bern 17,810 17,595 215 1.64
Luzern 4,300 4,291 9 0.98
Uri 353 353 0 0.92
Schwyz 627 627 0 0.37
Obwalden 152 152 0 0.38
Nidwalden 234 230 4 0.51
Glarus 531 531 0 1.25
Zug 831 784 47 0.59
Freiburg 3,799 3,769 30 1.09
Solothurn 2,991 2,980 11 1.03
Basel-Stadt 4,728 4,728 0 2.35
Basel-Landschaft 3,563 3,517 46 1.17
Schaffhausen 1,163 1,151 12 1.3
Appenzell Ausserrhoden 575 568 7 1.0
Appenzell Innerrhoden 51 51 0 0.3
St. Gallen 4,493 4,491 2 0.83
Graubünden 1,369 1,336 33 0.65
Aargau 4,545 4,518 27 0.61
Thurgau 2,375 2,361 14 0.79
Tessin 2,303 2,265 38 0.63
Waadt 8,086 7,998 88 0.94
Wallis 2,127 2,101 26 0.57
Neuenburg 2,763 2,744 19 1.53
Genf 5,289 5,289 0 1.0
Jura 993 924 69 1.23
Schweiz 103,194 102,354 840 1.13

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Volksabstimmung vom 8. März 2026: Erwahrung in Vorbereitung

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register