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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit'

Status
Hängig
Phase
Beim Parlament hängig
Unterschriftensammlung
2023-04-04 – 2024-10-04
Gültige Unterschriften
112,091
Empfehlung des Bundesrats
❌ Ablehnung der Initiative, direkter Gegenentwurf
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 117c

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 117c        Medizinische Versorgungssicherheit

1 Der Bund schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen, um einen Mangel an wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern zu verhindern. Zu diesem Zweck trifft er Massnahmen, um:

a.    die Erforschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen Heilmitteln in der Schweiz zu fördern und den raschen Zugang von Patientinnen und Patienten zu solchen Heilmitteln zu gewährleisten;

b.   sicherzustellen, dass genügend Vorräte an wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern sowie ihren Ausgangsmaterialien in hoher Qualität gegen eine angemessene Abgeltung an die beauftragten Unternehmen gehalten und bewirtschaftet werden;

c.    in Zusammenarbeit mit dem Ausland zuverlässige Lieferketten für wichtige Heilmittel und andere wichtige medizinische Güter sicherzustellen;

d.   den geordneten und nachhaltigen Vertrieb von wichtigen Heilmitteln in allen Landesgegenden sicherzustellen;

e.    die dezentrale Abgabe von wichtigen Heilmitteln einschliesslich der fachgerechten Beratung und Betreuung sicherzustellen.

2 Zur Erreichung der Ziele nach Absatz 1 werden der Bund und seine Organisationen nicht als Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen tätig; vorbehalten bleiben Notlagen, in denen die Wirtschaft die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern nicht selbst erbringen kann


    SR 101

    Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 12,973 12,946 27 0.8
Bern 14,281 14,220 61 1.33
Luzern 2,933 2,933 0 0.67
Uri 79 79 0 0.21
Schwyz 870 869 1 0.51
Obwalden 358 358 0 0.9
Nidwalden 451 451 0 0.99
Glarus 110 110 0 0.26
Zug 685 685 0 0.51
Freiburg 5,902 5,884 18 1.7
Solothurn 1,520 1,516 4 0.52
Basel-Stadt 1,962 1,955 7 0.97
Basel-Landschaft 2,465 2,463 2 0.82
Schaffhausen 730 730 0 0.82
Appenzell Ausserrhoden 274 273 1 0.48
Appenzell Innerrhoden 51 51 0 0.3
St. Gallen 1,932 1,927 5 0.36
Graubünden 1,729 1,725 4 0.84
Aargau 8,735 8,729 6 1.19
Thurgau 2,646 2,643 3 0.88
Tessin 7,674 7,654 20 2.13
Waadt 15,072 15,027 45 1.76
Wallis 4,051 4,042 9 1.09
Neuenburg 3,841 3,834 7 2.14
Genf 20,120 20,102 18 3.78
Jura 891 885 6 1.18
Schweiz 112,335 112,091 244 1.24

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register