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Eidgenössische Volksinitiative 'Zum Schutz der Grundrechte und der Demokratie im digitalen Raum (Internet-Initiative)'

Status
Hängig
Phase
Im Sammelstadium (meinen Namen hinzufügen)
Unterschriftensammlung
2026-03-03 – 2027-09-03
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 93a

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 93a Schutz im digitalen Raum
1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.
2 Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:

a. die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
b. die Verbreitung von Inhalten zu verhindern, die sexualisierte Gewalt enthalten, zu Gewalt anstiften oder Gewalt verherrlichen;
c. die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse, namentlich durch Desinformation oder algorithmische Verstärkung, zu begrenzen;
d. die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.

3 Die Anbieter sind verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer Pflichten nach Absatz 2 kostenlos zu prüfen, die erforderlichen Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.


1 SR 101

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register