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Eidgenössische Volksinitiative 'zur Verkürzung der Arbeitszeit'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1959-07-05
Gültige Unterschriften
125,161
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Aenderung von Art. 34 BV

Anmerkung: Indirekter Gegenentwurf, Arbeitsgesetz vom 13.03.1964, AS 1966 57. Botschaft Bundesrat: Siehe auch Bericht vom 27.11.1962, BBl 1962 II 1419.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 34, Abs. 1

  1. Der Bund erlässt auf dem Wege der Gesetzgebung für die Industrie, das Gewerbe und den Handel Vorschriften:
  2. über den Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere über die Unfallverhütung und die Arbeitshygiene;
  3. über besondere Schutzmassnahmen für weibliche und jugendliche Arbeitnehmer;
  4. über die Arbeits- und Ruhezeit. Bei der Regelung der Arbeits- und Ruhezeit ist neben dem Schutz der Arbeitnehmer auch die Sicherung des Arbeitsplatzes anzustreben;
  5. über die Ferien.
  6. Auf die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ist in der Gesetzgebung Rücksicht zu nehmen.
  7. Das Bundesgesetz über die Arbeit in den Fabriken sowie das Bundesgesetz betreffend die Arbeitszeit beim Betriebe der Eisenbahnen und anderer Verkehrsanstalten sind in der Weise zu ändern, dass spätestens im Jahre 1962 die normale wöchentliche Arbeitszeit um mindestens vier Stunden verkürzt wird. Innert der gleichen Frist ist die Arbeitszeit im Handel und im Gewerbe gesetzlich zu regeln. Dabei darf für technische Angestellte und kaufmännisches Bureaupersonal die wöchentliche Arbeitszeit 44 Stunden nicht überschreiten. Nach Verwirklichung der Bestimmungen von Absatz 3 durch die Bundesgesetzgebung fällt dieser dahin.

Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 31,242 31,224 18 3.28
Bern 21,948 21,897 51 2.46
Luzern 3,936 3,936 0 1.55
Uri 456 456 0 1.42
Schwyz 943 943 0 1.21
Obwalden 46 46 0 0.2
Nidwalden 10 10 0 0.05
Glarus 455 455 0 1.13
Zug 1,299 1,299 0 2.47
Freiburg 1,787 1,787 0 1.12
Solothurn 3,062 3,062 0 1.52
Basel-Stadt 13,107 13,104 3 5.81
Basel-Landschaft 2,802 2,792 10 1.88
Schaffhausen 2,063 2,063 0 3.13
Appenzell Ausserrhoden 402 402 0 0.82
Appenzell Innerrhoden 0 0 0 0.0
St. Gallen 3,993 3,993 0 1.18
Graubünden 2,030 1,982 48 1.34
Aargau 13,139 13,139 0 3.64
Thurgau 2,163 2,163 0 1.3
Tessin 5,448 5,428 20 2.78
Waadt 4,064 4,058 6 0.94
Wallis 1,871 1,871 0 1.05
Neuenburg 3,021 3,021 0 2.05
Genf 6,032 6,030 2 2.33
Schweiz 125,319 125,161 158 2.31

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register