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Eidgenössische Volksinitiative 'gegen Teuerung und Inflation'

Status
Erledigt
Ergebnis
⛔ Ungültig erklärt
Unterschriftensammlung
1974-10-01
Gültige Unterschriften
87,595
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Neufassung von Art. 31quinquies BV

Anmerkung: Die Initiative wurde am 16.12.1977 ungültig erklärt; BBl 1977 III 919; vgl. dazu den Antrag des Bundesrates auf Gültigkeit der materiell weitestgehend parallel gerichteten Volksinitiative Nr. 35 zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise, BBl 1935 I 277ff.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Artikel 31quinquies der Bundesverfassung ist aufgehoben und wird durch folgende Bestimmung ersetzt:

Art. 31quinquies (neu)

1Der Bund sichert, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, eine den gesellschaftlichen Notwendigkeiten und den Erfordernissen des Umweltschutzes entsprechende Entwicklung der Volkswirtschaft.

2Er trifft Massnahmen, um Krisenerscheinungen jeder Art vorzubeugen und deren Auswirkungen, vor allem Teuerung und Arbeitslosigkeit, zu bekämpfen.

3Er garantiert insbesondere die Sicherheit des Arbeitsplatzes, das Recht auf Wohnung, eine allgemeine und umfassende soziale Sicherheit sowie das Bestehen einer gesunden Landwirtschaft, eines gesunden Handwerks und eines gesunden Kleinhandels.

4Zu diesem Zweck trifft der Bund, nötigenfalls unter Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit, im besonderen die folgenden Massnahmen:

  1. Er errichtet eine allgemeine Kontrolle der Preise, Gewinnmargen, Mieten und Kapitalanlagen sowie des Aussenhandels und der Kapitalein- und -ausfuhr.
  2. Er trifft alle geeigneten Massnahmen, um die Macht der Kartelle und Trusts wirksam einzuschränken; er verhindert die Bildung privater Monopole und ähnlicher Gruppierungen. Er kann, wenn es das allgemeine Interesse erfordert, die Nationalisierung bestehender Monopole und ähnlicher Gruppierungen beschliessen; von einer solchen Massnahme sind kleine und mittlere Betriebe ausgeschlossen.
  3. Er führt auf dem Gebiet des Steuerwesens eine stark progressive Besteuerung der grossen Wirtschaftsballungen, der grössten Einkommen und der grössten Vermögen ein; er verhindert Steuerflucht, Steuerhinterziehung und Spekulation jeder Art.

Der französische Text der Initiative ist massgebend.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 8,904 8,891 13 0.8
Bern 8,498 8,490 8 0.86
Luzern 2,684 2,679 5 0.91
Uri 3 3 0 0.01
Schwyz 5 5 0 0.01
Obwalden 1 1 0 0.0
Nidwalden 4 4 0 0.01
Glarus 2 2 0 0.01
Zug 25 25 0 0.03
Freiburg 2,173 2,172 1 1.18
Solothurn 298 298 0 0.13
Basel-Stadt 10,278 10,267 11 4.65
Basel-Landschaft 4,483 4,476 7 2.09
Schaffhausen 5 5 0 0.01
Appenzell Ausserrhoden 103 103 0 0.22
Appenzell Innerrhoden 2 2 0 0.02
St. Gallen 1,315 1,315 0 0.34
Graubünden 161 161 0 0.1
Aargau 484 484 0 0.11
Thurgau 209 209 0 0.11
Tessin 5,428 5,420 8 2.1
Waadt 18,019 17,974 45 3.47
Wallis 947 943 4 0.44
Neuenburg 8,415 8,391 24 5.11
Genf 15,567 15,275 292 4.47
Schweiz 88,013 87,595 418 1.39

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register