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Eidgenössische Volksinitiative 'Kündigungsschutz im Arbeitsvertragsrecht'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1980-09-30 – 1982-03-30
Gültige Unterschriften
118,586
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative, indirekter Gegenentwurf
Empfehlung des Bundesrats
❌ Ablehnung der Initiative
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Art. 34octies BV

Anmerkung: Indirekter Gegenentwurf, OR-Revision vom 18.03.1988; AS 1988 1472.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34octies (neu)

1Der Bund erlässt Bestimmungen über den Kündigungsschutz der Arbeitnehmer, insbesondere nach folgenden Grundsätzen:

  1. Der Arbeitgeber hat auf Verlangen des Arbeitnehmers die Kündigung schriftlich zu begründen.
  2. Eine ungerechtfertigte Kündigung kann vom Arbeitnehmer angefochten werden. Die Kündigung ist namentlich ungerechtfertigt, wenn sie infolge Ausübung von Grundrechten durch den Arbeitnehmer erfolgt oder wenn sie nicht überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers entspricht.
  3. Hat eine gerechtfertigte Kündigung für den Arbeitnehmer oder seine Familie eine besondere Härte zur Folge, kann das Arbeitsverhältnis erstreckt werden.
  4. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht kündigen während der ersten sechs Monate der durch Krankheit oder Unfall bedingten Arbeitsunfähigkeit, oder solange dem Arbeitnehmer Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag oder Taggeldleistungen der Kranken-, Unfall- oder Militärversicherung zustehen. Ebenso ist die Kündigung unzulässig während der Schwangerschaft und in den zehn Wochen nach der Niederkunft.

2Der Gesetzgeber regelt den Kündigungsschutz bei Kollektiventlassungen aus wirtschaftlichen Gründen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 18,436 18,306 130 1.63
Bern 5,932 5,899 33 0.64
Luzern 11,552 11,469 83 3.87
Uri 2,815 2,795 20 8.35
Schwyz 3,867 3,842 25 3.94
Obwalden 1,081 1,075 6 4.1
Nidwalden 456 445 11 1.54
Glarus 526 523 3 1.44
Zug 5,302 5,280 22 6.92
Freiburg 8,926 8,789 137 4.73
Solothurn 1,824 1,794 30 0.82
Basel-Stadt 3,592 3,580 12 1.77
Basel-Landschaft 1,481 1,474 7 0.67
Schaffhausen 1,532 1,522 10 2.19
Appenzell Ausserrhoden 26 26 0 0.05
Appenzell Innerrhoden 0 0 0 0.0
St. Gallen 4,291 4,260 31 1.09
Graubünden 876 859 17 0.53
Aargau 4,403 4,339 64 0.95
Thurgau 2,503 2,485 18 1.34
Tessin 7,029 6,877 152 2.56
Waadt 4,478 4,460 18 0.85
Wallis 3,653 3,393 260 1.54
Neuenburg 8,025 7,986 39 5.09
Genf 11,361 11,292 69 3.2
Jura 5,924 5,816 108 9.05
Schweiz 119,891 118,586 1,305 1.86

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register