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Eidgenössische Volksinitiative 'für den Stopp des Atomenergieprogramms'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1980-06-10 – 1981-12-10
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung von Art. 24quinquies der BV durch neue Abs. 3-5 und UeBest.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 24quinquies, Abs. 3-5 (neu)

3In der Schweiz dürfen keine weiteren Atomkraftwerke mehr neu in Betrieb genommen werden.

4Bau und Betrieb von industriellen Atomanlagen zur Gewinnung, Anreicherung und Wiederaufbereitung von atomarem Brennstoff sind auf schweizerischem Gebiet verboten.

5In Atomanlagen, die der Zwischen- oder Endlagerung von Atommüll dienen, darf nur in der Schweiz erzeugter radioaktiver Abfall gelagert werden. Diese Anlagen bedürfen einer Rahmenbewilligung der Bundesversammlung, welche nur erteilt werden darf, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Die Rahmenbewilligung unterliegt dem fakultativen Referendum.

Übergangsbestimmung

1Die bestehenden Atomkraftwerke müssen stillgelegt werden. Das Gesetz regelt die Stillegungsfristen und die Reihenfolge der Stillegung.

2Atomkraftwerke, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen worden sind, müssen sofort nach Inkrafttreten von Artikel 25quiquies Absatz 3-5 stillgelegt werden.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register