Eidgenössische Volksinitiative 'für den Stopp des Atomenergieprogramms'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 1980-06-10 – 1981-12-10
- Gültige Unterschriften
- 0
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Ergänzung von Art. 24quinquies der BV durch neue Abs. 3-5 und UeBest.
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 24quinquies, Abs. 3-5 (neu)
3In der Schweiz dürfen keine weiteren Atomkraftwerke mehr neu in Betrieb genommen werden.
4Bau und Betrieb von industriellen Atomanlagen zur Gewinnung, Anreicherung und Wiederaufbereitung von atomarem Brennstoff sind auf schweizerischem Gebiet verboten.
5In Atomanlagen, die der Zwischen- oder Endlagerung von Atommüll dienen, darf nur in der Schweiz erzeugter radioaktiver Abfall gelagert werden. Diese Anlagen bedürfen einer Rahmenbewilligung der Bundesversammlung, welche nur erteilt werden darf, wenn der Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist. Die Rahmenbewilligung unterliegt dem fakultativen Referendum.
Übergangsbestimmung
1Die bestehenden Atomkraftwerke müssen stillgelegt werden. Das Gesetz regelt die Stillegungsfristen und die Reihenfolge der Stillegung.
2Atomkraftwerke, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen worden sind, müssen sofort nach Inkrafttreten von Artikel 25quiquies Absatz 3-5 stillgelegt werden.
Chronologie
- 1981-12-11 Im Sammelstadium gescheitert BBl 1981 III 1108
- 1981-12-10 Ablauf Sammelfrist
- 1980-06-10 Sammelbeginn
- 1980-06-03 Vorprüfung vom BBl 1980 II 479
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | 0 | 0.0 |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO