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Eidgenössische Volksinitiative 'zur Rettung unserer Jugend: Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen die mit Drogen handeln'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1983-11-08 – 1985-05-09
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung der BV durch einen Art. 52

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 52 (neu)

1Wer mit harten Drogen handelt, wird mit dem Tode bestraft.

2Wer versucht, eine minderjährige Person zum Drogenmissbrauch zu bewegen, wird mit Zuchthaus bestraft.

3Wer eine Person, die mit harten Drogen handelt, nicht anzeigt, macht sich der Gehilfenschaft schuldig.

4Für Drogensüchtige werden fürsorgerische Massnahmen zur sozialen Wiedereingliederung getroffen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register