Eidgenössische Volksinitiative 'zur Rettung unserer Jugend: Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen die mit Drogen handeln'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 1983-11-08 – 1985-05-09
- Gültige Unterschriften
- 0
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Ergänzung der BV durch einen Art. 52
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 52 (neu)
1Wer mit harten Drogen handelt, wird mit dem Tode bestraft.
2Wer versucht, eine minderjährige Person zum Drogenmissbrauch zu bewegen, wird mit Zuchthaus bestraft.
3Wer eine Person, die mit harten Drogen handelt, nicht anzeigt, macht sich der Gehilfenschaft schuldig.
4Für Drogensüchtige werden fürsorgerische Massnahmen zur sozialen Wiedereingliederung getroffen.
Chronologie
- 1985-05-14 Im Sammelstadium gescheitert BBl 1985 I 1252
- 1985-05-09 Ablauf Sammelfrist
- 1983-11-08 Sammelbeginn
- 1983-10-25 Vorprüfung vom BBl 1983 IV 106
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | 0 | 0.0 |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO