Eidgenössische Volksinitiative 'Kampf dem Waldsterben!'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 1984-10-30 – 1986-04-30
- Gültige Unterschriften
- 0
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Ergänzung der BV durch einen Art. 24octies]
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 24octies (neu)
Zur Erreichung der für den Schutz der Umwelt und der Tier- und Pflanzenwelt in den Artikeln 24sexies und 24septies festgelegten Ziele trifft der Bundesrat auf dem Verordnungswege sämtliche geeigneten Massnahmen. Insbesondere erlässt er zur wirksamen Bekämpfung des Wald-, Baum-, Pflanzen- und Tiersterbens die nötigen Vorschriften, um die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung mindestens auf den Stand von 1955 zu senken. Soweit er den Vollzug der Verordnung nicht dem Bunde überträgt, obliegt dieser den Kantonen.
Chronologie
- 1986-05-06 Im Sammelstadium gescheitert BBl 1986 II 85
- 1986-04-30 Ablauf Sammelfrist
- 1984-10-30 Sammelbeginn
- 1984-10-16 Vorprüfung vom BBl 1984 III 355
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | 0 | 0.0 |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO