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Eidgenössische Volksinitiative 'für ehe- und familiengerechtere Bundessteuern'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1985-09-03 – 1987-03-03
Gültige Unterschriften
108,543
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung von Art. 41ter Abs. 5 Bst. c durch einen 4. Satz; Aenderung von Art. 8 UeBest. BV

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 41ter Abs. 5 Bst. c vierter Satz (neu)

Bei der Festsetzung der Tarife und Abzüge für die natürlichen Personen ist den Lebenshaltungskosten der Familie angemessen Rechnung zu tragen.

II

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 8

1Unter Vorbehalt von Bundesgesetzen im Sinn von Artikel 41ter bleiben die am 31. Dezember 1988 geltenden Bestimmungen über die Warenumsatzsteuer, die direkte Bundessteuer und die Biersteuer mit den nachstehenden Änderungen in Kraft.

2Bei der direkten Bundessteuer gelten für die nach dem 31. Dezember 1988 beginnenden Steuerjahre folgende Bestimmungen:

  1. Für Verheiratete sowie für verwitwete, geschiedene oder ledige Steuerpflichtige, die zusammen mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen einen Haushalt führen, sind vier Fünftel des steuerbaren Einkommens für den Steuersatz massgebend. Bei diesen Steuerpflichtigen entfallen die Prozentermässigungen auf dem Steuerbetrag, soweit sich dadurch nicht höhere Belastungen als aufgrund des bisherigen Rechts ergeben.
  2. Der Abzug für jedes Kind wird um einen Viertel gegenüber dem bisherigen Recht erhöht.
  3. Der Abzug vom Erwerbseinkommen des zweitverdienenden Ehegatten wird auf einen Fünftel dieses Einkommens, höchstens aber auf fünf Viertel des nach bisherigem Recht geltenden Abzuges heraufgesetzt. Der nach bisherigem Recht geltende Abzug bleibt gewährleistet.

3Der Bundesrat passt den Beschluss über die direkte Bundessteuer den Änderungen in Absatz 2 an.

4Aufgehoben

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 28,501 27,820 681 2.45
Bern 11,108 10,968 140 1.18
Luzern 5,712 5,569 143 1.8
Uri 314 306 8 0.92
Schwyz 3,406 3,257 149 3.11
Obwalden 49 45 4 0.16
Nidwalden 438 417 21 1.33
Glarus 766 739 27 2.02
Zug 1,633 1,584 49 1.91
Freiburg 2,284 2,114 170 1.07
Solothurn 2,199 2,141 58 0.97
Basel-Stadt 953 947 6 0.49
Basel-Landschaft 2,460 2,360 100 1.04
Schaffhausen 1,122 1,094 28 1.56
Appenzell Ausserrhoden 292 282 10 0.57
Appenzell Innerrhoden 5 5 0 0.04
St. Gallen 5,958 5,845 113 1.44
Graubünden 2,731 2,644 87 1.58
Aargau 13,399 13,083 316 2.73
Thurgau 4,676 4,248 428 2.18
Tessin 3,883 3,649 234 1.31
Waadt 7,635 7,379 256 1.32
Wallis 1,801 1,726 75 0.73
Neuenburg 4,345 4,262 83 2.72
Genf 4,738 4,479 259 1.23
Jura 1,743 1,580 163 2.44
Schweiz 112,151 108,543 3,608 1.65

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register