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Eidgenössische Volksinitiative 'für eine umweltgerechte und leistungsfähige bäuerliche Landwirtschaft'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1989-09-26 – 1991-03-26
Gültige Unterschriften
262,435
Empfehlung des Parlaments
❌ Ablehnung der Initiative, direkter Gegenentwurf
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung der BV durch einen neuen Art. 31octies

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 31octies (neu)

1Die Massnahmen und Vorschriften des Bundes gemäss Artikel 31bis sind auf die folgenden Aufgaben der Landwirtschaft ausgerichtet:

  1. Verantwortungsvolle Nutzung und Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen;
  2. Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln;
  3. Sicherung einer landwirtschaftlichen Produktion, welche die Unabhängigkeit des Landes gewährleistet;
  4. Gewährleistung eines nachhaltigen Beitrages zum wirtschaftlichen und sozialen Leben im ländlichen Raum.

2Damit die Landwirtschaft diese Aufgaben erfüllen kann, trifft der Bund insbesondere folgende Massnahmen:

  1. er gewährleistet im Rahmen seiner Zuständigkeit, dass die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung auf die Aufgaben der Landwirtschaft ausgerichtet werden;
  2. er sorgt dafür, dass die Aufgaben der Landwirtschaft durch bodenbewirtschaftende bäuerliche Betriebe erfüllt werden; Ausnahmen sind nur zulässig, wenn sie im übergeordneten öffentlichen Interesse liegen;
  3. er beschränkt die Nutztierhaltung auf Betriebe mit angemessener eigener Futtergrundlage; Ausnahmen sind nur gemäss Buchstabe b zulässig;
  4. er fördert eine umweltverträgliche, tiergerechte und auf die Absatzverhältnisse ausgerichtete Produktion und unterstützt zu diesem Zwecke Selbsthilfemassnahmen;
  5. er kann die Anwendung von Hilfsstoffen und Produktionsverfahren sowie die Zulassung neuer Technologien in der Pflanzen- und Tierproduktion regeln;
  6. er sorgt dafür, dass der einheimischen Landwirtschaft im internationalen Wettbewerb aus den Produktionsvorschriften kein Nachteil erwächst;
  7. er sorgt dafür, dass sich ein angemessenes bäuerliches Einkommen bei einer den natürlichen Produktionsverhältnissen angepassten rationellen Arbeitsweise soweit wie möglich über den Preis der Produkte sowie die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen erzielen lässt;
  8. er kann die Produktion von nachwachsenden pflanzlichen Rohstoffen fördern, welche durch eine sinnvolle Nutzung der inländischen Ressourcen insbesondere das ökologische Gleichgewicht positiv beeinflussen.

3Er kann dafür zweckgebundene und allgemeine Bundesmittel einsetzen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

Geodaten © swisstopo

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Zürich 16,998 16,103 895 1.4
Bern 54,661 51,749 2,912 5.47
Luzern 17,955 17,443 512 5.46
Uri 2,794 2,645 149 7.86
Schwyz 8,973 8,715 258 7.89
Obwalden 4,001 3,868 133 13.42
Nidwalden 2,681 2,608 73 7.99
Glarus 1,765 1,701 64 4.52
Zug 1,930 1,894 36 2.23
Freiburg 11,125 10,719 406 5.16
Solothurn 14,599 14,192 407 6.26
Basel-Stadt 372 370 2 0.19
Basel-Landschaft 5,022 4,945 77 2.15
Schaffhausen 4,175 4,048 127 5.65
Appenzell Ausserrhoden 3,111 3,027 84 5.88
Appenzell Innerrhoden 635 597 38 4.4
St. Gallen 21,645 21,294 351 5.07
Graubünden 12,344 12,112 232 7.11
Aargau 13,551 13,243 308 2.67
Thurgau 20,952 20,266 686 9.84
Tessin 2,011 1,968 43 0.69
Waadt 12,062 11,667 395 2.0
Wallis 9,232 8,738 494 3.52
Neuenburg 9,094 8,685 409 5.41
Genf 13,633 13,029 604 3.47
Jura 7,253 6,809 444 10.36
Schweiz 272,574 262,435 10,139 3.89

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register