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Eidgenössische Volksinitiative 'für die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Wahl des Ehenamens (Stammhalterinitiative)'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1989-10-10 – 1991-04-10
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung von Art. 4 BV durch neue Abs. 3-5

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 4 Abs. 3-5 (neu)

3Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen.

4Zum Familiennamen können die Ehegatten bei der Eheschliessung gegenüber dem Zivilstandsbeamten den Namen des Mannes oder den Namen der Frau bestimmen. Treffen sie keine Bestimmung, so ist Familienname der Name des Mannes.

5Ein Ehegatte, dessen Name nicht Familienname wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Zivilstandsbeamten dem Familiennamen seinen vor der Eheschliessung geführten Namen voranstellen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register