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Eidgenössische Volksinitiative 'Schweizer Hanf'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1992-10-27 – 1994-04-27
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung der BV durch einen neuen Art. 32quinquies]

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 32quinquies (neu)

1Einheimischer Hanf ist frei im Anbau, Vertrieb und Verbrauch.

2Die Hanfverbote und Hanfurteile werden, rückwirkend auf den 3. Oktober 1951, aufgehoben.

3Ein- und Ausfuhr von psychoaktiven Hanfprodukten sind verboten.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register