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Eidgenössische Volksinitiative 'Für freie Meinungsäusserung – weg mit dem Maulkorb!'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2007-08-07 – 2009-02-07
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Art.16 Abs. 4 (neu); UeBest Art. 197 Ziff. 8 (neu)

Initiativtext

I.

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art.16 Abs. 4 (neu)

Im Rahmen demokratischer Meinungsbildung und Auseinandersetzung ist die Meinungsäusserungsfreiheit in jedem Falle gewährleistet und darf durch keine gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt werden.

II.

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

Art. 197 Ziff. 8 (neu)

8.Übergangsbestimmung zu Artikel 16 Absatz 4 (neu)

Nach Annahme von Artikel 16 Absatz 4 durch Volk und Stände sind die Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs und 171c des Militärstrafgesetzes unverzüglich ersatzlos zu streichen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register