Eidgenössische Volksinitiative 'Unsere Armee benötigt eine klare Kompetenzregelung für den Einsatz im Ernstfall!'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2011-01-18 – 2012-07-18
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 58 Abs. 4 (neu)
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 58 Abs. 4 (neu)
4Der Bundesrat beschliesst über Einsätze der Armee im Ernstfall, die im Inland oder im Ausland mit scharfer Munition durchgeführt werden sollen. An der Beschlussfassung müssen alle Mitglieder des Bundesrates teilnehmen. Der Beschluss kommt zustande, wenn fünf Mitglieder für den Einsatz stimmen. Die Beschlussfassung ist geheim und wird protokolliert.
Chronologie
- 2012-07-18 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2012 7506
- 2012-07-18 Ablauf Sammelfrist
- 2011-01-18 Sammelbeginn
- 2011-01-04 Vorprüfung vom BBl 2011 715
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO