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Eidgenössische Volksinitiative 'Unsere Armee benötigt eine klare Kompetenzregelung für den Einsatz im Ernstfall!'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2011-01-18 – 2012-07-18
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 58 Abs. 4 (neu)

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 58 Abs. 4 (neu)

4Der Bundesrat beschliesst über Einsätze der Armee im Ernstfall, die im Inland oder im Ausland mit scharfer Munition durchgeführt werden sollen. An der Beschlussfassung müssen alle Mitglieder des Bundesrates teilnehmen. Der Beschluss kommt zustande, wenn fünf Mitglieder für den Einsatz stimmen. Die Beschlussfassung ist geheim und wird protokolliert.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register