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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zur Wahl- und Stimmkontrolle'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2012-01-31 – 2013-07-31
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 136 Abs. 3 (neu); UeBest Art. 197 Ziff. 9 (neu)

Initiativtext

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Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 136 Abs.3 (neu)

3 Alle Wahl- und Abstimmungszettel müssen mit einem speziellen, persönlichen Code in den Gemeinden für die Wählerinnen und die Wähler ausgestattet werden. Mit einem solchen persönlichen Code können nach Wahlen und Abstimmungen die Wählerinnen und Wähler ihre schriftliche Stimmabgabe über das Internet kontrollieren.

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Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 9 (neu)2

9. Übergangsbestimmung zu Art. 136 Abs. 3 (Politische Rechte)

Der Bund muss, zusammen mit den Kantonen und den Gemeinden, innerhalb von drei Jahren nach Annahme von Artikel 136 Absatz 3 durch Volk und Stände die Infrastruktur und die technischen Mittel bereitstellen.

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1 SR 101

2 Da die Volksinitiative keine Übergangsbestimmung der Bundesverfassung ersetzen will, erhält die Übergangsbestimmung zum vorliegenden Artikel erst nach der Volksabstimmung die endgültige Ziffer, und zwar aufgrund der Chronologie der in der Volksabstimmung angenommenen Verfassungs¬änderungen. Die Bundeskanzlei wird die nötigen Anpassungen vor der Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) vornehmen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register