Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu vernünftigen Tempolimiten'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2013-05-28 – 2014-11-28
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Art. 82 Abs. 4-6 (neu)
Initiativtext
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 82 Abs. 4-6 (neu)
4 Der Bund erlässt Vorschriften über die Höchstgeschwindigkeiten im Strassenverkehr.
5 Die Höchstgeschwindigkeit beträgt auf Autobahnen 130 km/h, auf Hauptstrassen ausserorts 100 km/h.
6 Auf Hauptstrassen innerorts beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Bei günstigen Verhältnissen kann sie höher angesetzt werden.
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1 SR 101
Chronologie
- 2014-12-01 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2014 9187
- 2014-11-28 Ablauf Sammelfrist
- 2013-05-28 Sammelbeginn
- 2013-05-14 Vorprüfung vom BBl 2013 3337
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO