Eidgenössische Volksinitiative 'Höchstgeschwindigkeit 140 km/h auf Autobahnen'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2014-05-20 – 2015-11-20
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 82 Abs. 4-7
Initiativtext
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 82 Abs. 4–7
4Auf Autobahnen beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen 140 km/h.
5 Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h auf Autobahnen gilt ab dem Signal «Autobahn» und endet beim Signal «Ende der Autobahn».
6 Abweichende signalisierte Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen gehen der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit gemäss Absatz 4 vor.
7 Das Signal «Freie Fahrt» zeigt auf Autobahnen an, dass mehrere zuvor signalisierte Beschränkungen für den fahrenden Verkehr enden und wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit gemäss Absatz 4 gilt. Das Ende einer Baustelle auf Autobahnen wird mit diesem Signal angezeigt, sofern keine signalisierte Beschränkung bestehen bleibt oder neu beginnt; weiterhin gültige Beschränkungen sind zu wiederholen.
1 SR 101
Chronologie
- 2015-11-21 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2015 8339
- 2015-11-20 Ablauf Sammelfrist
- 2014-05-20 Sammelbeginn
- 2014-05-06 Vorprüfung vom BBl 2014 3627
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO