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Eidgenössische Volksinitiative 'Höchstgeschwindigkeit 140 km/h auf Autobahnen'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2014-05-20 – 2015-11-20
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 82 Abs. 4-7

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 82 Abs. 4–7

4Auf Autobahnen beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen 140 km/h.

5 Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h auf Autobahnen gilt ab dem Signal «Autobahn» und endet beim Signal «Ende der Autobahn».

6 Abweichende signalisierte Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen gehen der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit gemäss Absatz 4 vor.

7 Das Signal «Freie Fahrt» zeigt auf Autobahnen an, dass mehrere zuvor signalisierte Beschränkungen für den fahrenden Verkehr enden und wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit gemäss Absatz 4 gilt. Das Ende einer Baustelle auf Autobahnen wird mit diesem Signal angezeigt, sofern keine signalisierte Beschränkung bestehen bleibt oder neu beginnt; weiterhin gültige Beschränkungen sind zu wiederholen.


1            SR 101

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register