Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu mehr Mitbestimmung der Bevölkerung bei der Kranken- und Unfallversicherung'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2019-07-02
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 117 Abs. 2
Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.
Initiativtext
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 2
2 Er [der Bund] akzeptiert verschiedene Versicherungsmodelle, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Jeder Mensch hat das Recht, Art und Umfang der Versicherung frei zu bestimmen.
1 SR 101
Chronologie
- 2021-03-16 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2021 582
- 2019-07-02 Sammelbeginn
- 2019-06-18 Vorprüfung vom BBl 2019 4604
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO