Eidgenössische Volksinitiative 'Neufinanzierung der Pflege – Krankenkassenprämien senken! (Pflegefinanzierungs-Initiative)'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2019-08-27 – 2021-05-10
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 117a Abs. 3
Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.
Initiativtext
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 117a Abs. 3
3 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für ein allen zugängliches Pflegeangebot von hoher Qualität. Der Bund anerkennt und fördert das Pflegeangebot als einen wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung. Er finanziert das Pflegeangebot; ausgenommen sind die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung, die in Pflegeheimen und von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause erbracht werden.
1 SR 101
Chronologie
- 2021-05-11 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2021 1039
- 2021-05-10 Ablauf Sammelfrist
- 2019-08-27 Sammelbeginn
- 2019-08-13 Vorprüfung vom BBl 2019 5745
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO