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Eidgenössische Volksinitiative 'Neufinanzierung der Pflege – Krankenkassenprämien senken! (Pflegefinanzierungs-Initiative)'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2019-08-27 – 2021-05-10
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 117a Abs. 3

Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 117a Abs. 3

3 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für ein allen zugängliches Pflegeangebot von hoher Qualität. Der Bund anerkennt und fördert das Pflegeangebot als einen wesentlichen Bestandteil der Grundversorgung. Er finanziert das Pflegeangebot; ausgenommen sind die Leistungen für Unterkunft und Verpflegung, die in Pflegeheimen und von Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause erbracht werden.

1 SR 101

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register