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Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2019-09-24 – 2021-06-04
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 111 Abs. 1bis

Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 111 Abs. 1bis

Bezieht eine Person eine Rente der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und beträgt ihr jährliches Einkommen höchstens 72 000 Franken, so ist die Rente steuerfrei.


Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register