Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu steuerfreien AHV- und IV-Renten'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2019-09-24 – 2021-06-04
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 111 Abs. 1bis
Anmerkung: Wegen des Coronavirus standen die Fristen bei eidgenössischen Volksbegehren vom 21. März 2020 bis und mit 31. Mai 2020, also während 72 Tagen, still. Das hatte der Bundesrat in seiner Verordnung vom 20. März 2020 über den Fristenstillstand bei eidgenössischen Volksbegehren festgelegt (AS 2020 847). Während des Fristenstillstands durften keine Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren gesammelt werden. Der Ablauf der Sammelfrist hat sich damit um 72 Tage verschoben.
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 111 Abs. 1bis
Bezieht eine Person eine Rente der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und beträgt ihr jährliches Einkommen höchstens 72 000 Franken, so ist die Rente steuerfrei.
Chronologie
- 2021-06-07 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2021 1248
- 2021-06-04 Ablauf Sammelfrist BBl 2021 1248
- 2019-09-24 Sammelbeginn
- 2019-09-10 Vorprüfung vom BBl 2019 6268
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO