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Eidgenössische Volksinitiative 'Für die digitale Sicherheit der Schweiz'

Status
Hängig
Phase
Im Sammelstadium (meinen Namen hinzufügen)
Unterschriftensammlung
2026-06-02 – 2027-12-02
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 57a

Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 57a Digitale Sicherheit
1 Der Bund legt für alle öffentlichen und privaten Akteure im digitalen Raum der Schweiz Sicherheitsbestimmungen fest und gewährleistet deren Anwendung.
2 Er schützt seine digitalen Daten und Infrastrukturen und unterstützt subsidiär die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen.
3 Er gewährleistet den Schutz der Personendaten und die digitale Integrität von Personen.
4 Er gewährleistet, dass die digitalen und informationsbezogenen Infrastrukturen, Dienste und Ressourcen, die für den Staat, die Wirtschaft und die Gesellschaft wesentlich sind, unter jeglichen Umständen unabhängig von jedem Einfluss sind, der seinen Interessen zuwiderläuft.
5 Er fördert die Entwicklung der Datengrundbildung (Data Literacy) und der digitalen Kompetenzen der Gesellschaft.
6 Er trifft in Koordination mit den akademischen Akteuren und den Akteuren der Wirtschaft Massnahmen, damit Risiken und Chancen antizipiert werden können und die Schweiz so eines der im digitalen Bereich fortschrittlichsten und sichersten Länder bleibt.


1 SR 101

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register