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Eidgenössische Volksinitiative 'für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
1991-04-30 – 1992-10-30
Gültige Unterschriften
0
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Ergänzung der BV durch einen Art. 54bis]

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 54bis(neu)

1Eheleute führen einen gemeinsamen Familiennamen.

2Zum Familiennamen bestimmen die Eheleute bei der Eheschliessung entweder den Namen der Frau oder den Namen des Mannes.

3Diejenige Person, deren Name nicht Familienname wird, kann durch Erklärung bei der Eheschliessung dem Familiennamen ihren vor der Eheschliessung geführten Namen voranstellen.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 0 0.0

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register