Eidgenössische Volksinitiative 'für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 1991-04-30 – 1992-10-30
- Gültige Unterschriften
- 0
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- Ergänzung der BV durch einen Art. 54bis]
Initiativtext
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 54bis(neu)
1Eheleute führen einen gemeinsamen Familiennamen.
2Zum Familiennamen bestimmen die Eheleute bei der Eheschliessung entweder den Namen der Frau oder den Namen des Mannes.
3Diejenige Person, deren Name nicht Familienname wird, kann durch Erklärung bei der Eheschliessung dem Familiennamen ihren vor der Eheschliessung geführten Namen voranstellen.
Chronologie
- 1992-11-02 Im Sammelstadium gescheitert BBl 1992 VI 353
- 1992-10-30 Ablauf Sammelfrist
- 1991-04-30 Sammelbeginn
- 1991-04-16 Vorprüfung vom BBl 1991 II 153
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz | 0 | 0.0 |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO