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Eidgenössische Volksinitiative 'Moratorium für Mobilfunkantennen'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2002-03-12 – 2003-09-12
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
UeBest. Art. 197 Ziff. 1 (neu)

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

I

Die Uebergangsbestimmungen der Bundesverfassung vom 18. April 1999 werden wie folgt geändert:

Art. 197 (neu)

1. Uebergangsbestimmung zu Art. 74 (Umweltschutz) (neu)

1Bis zur Feststellung, dass gepulste, nicht ionisierende Strahlen sowie gepulste, magnetische und elektromagnetische Felder, auch unter Berücksichtigung ihrer athermischen Wirkung, unbedenklich sind, dürfen keine neuen privaten oder gewerblichen Sendeanlagen von Funkeinrichtungen, wie insbesondere Mobiltelefonie, UMTS (Universal Mobile Telecommunications System), WLL (Wireless Local Loop) oder drahtlose LAN (Local Area Network), erstellt und bestehende Anlagen nicht erweitert werden. Laufende Bewilligungsverfahren ruhen bis zur Feststellung der Unbedenklichkeit.

2Die Vermutung der Bedenklichkeit nach Absatz 1 kann nur durch Gesetz aufgehoben werden.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register