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Eidgenössische Volksinitiative 'Für die Offenlegung der Politiker-Einkünfte (Transparenz-Initiative)'

Status
Erledigt
Ergebnis
✍️ Nicht zustande gekommen
Unterschriftensammlung
2011-06-08 – 2012-12-08
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
BV Art. 161a (neu)

Initiativtext

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 161a (neu) Offenlegungspflichten

1 Bei Amtsantritt und jeweils auf Jahresbeginn unterrichtet jedes Mitglied des National- und des Ständerats über :

a. seine beruflichen Tätigkeiten;

b. seine in Zusammenhang mit dem Mandat stehenden Nebeneinkünfte und erhaltenen Geschenke nach Geldwert und Herkunft.

2 Die Parlamentsdienste überprüfen die Richtigkeit der Angaben der Ratsmitglieder. Sie erstellen ein öffentliches Register.

3 Ratsmitglieder, die durch einen Beratungsgegenstand in ihren persönlichen Interessen betroffen sind, weisen auf diese Interessenbindung hin, wenn sie sich im Rat oder in einer Kommission äussern.

4 Verletzt ein Ratsmitglied die Offenlegungspflichten, so wird es bis zum Rest der Amtsdauer aus sämtlichen Kommissionen ausgeschlossen.

5 Abstimmungen in den Räten sind so zu gestalten, dass die Öffentlichkeit Kenntnis erhält, wie das einzelne Mitglied gestimmt hat.

6 Das Gesetz kann weitere Offenlegungspflichten vorsehen. Es regelt die Einzelheiten.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register