Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu einer unabhängigen Naturheilkunde'
- Status
- Erledigt
- Ergebnis
- ✍️ Nicht zustande gekommen
- Unterschriftensammlung
- 2022-10-25 – 2024-04-25
- Form
- Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
- Verfassungsartikel
- BV Art. 118a Abs. 2–6
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 118a Sachüberschrift und Abs. 2–6 Komplementärmedizin und unabhängige Naturheilkunde
2 Die Naturheilkunde untersteht nicht der Kontrolle durch das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic) und auch keiner Kontrollstelle der Pharmaindustrie.
3 Die Aufgabe der Swissmedic beschränkt sich ausschliesslich auf die Zulassung von Pharmaprodukten.
4 Eine unabhängige Prüfstelle für Naturheilkunde ist zuständig für:
a. die Förderung, die Kontrolle und die Zulassung von Naturheilmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und altbewährten Naturprodukten;
b. die Koordination der Ausbildung zur Naturheilpraktikerin oder zum Naturheilpraktiker, die Weiterbildung von Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern und die Bewilligung zur Ausübung des Berufes der Naturheilpraktikerin und des Naturheilpraktikers;
c. die Förderung alternativer Naturheilmethoden;
d. die Unterstützung naturheilkundlicher Studien.
5 Das Initiativkomitee ist federführend bei der Gründung der Prüfstelle für Naturheilkunde und der Einstellung und Betreuung ihres Personals.
6 Ärztinnen und Ärzten ist es erlaubt, Naturheilkunde uneingeschränkt anzuwenden.
SR 101
Chronologie
- 2024-04-26 Im Sammelstadium gescheitert BBl 2024 939
- 2024-04-25 Ablauf Sammelfrist
- 2022-10-25 Sammelbeginn
- 2022-10-11 Vorprüfung vom BBl 2022 2522
Unterschriften nach Kanton
| Kanton | Eingereicht | Gültig | Ungültig | Anteil an der Bevölkerung (%) |
|---|---|---|---|---|
| Schweiz |
Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO