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Eidgenössische Volksinitiative 'zur Begrenzung der Militärausgaben'

Status
Erledigt
Ergebnis
↩️ Zurückgezogen
Unterschriftensammlung
1955-12-15
Gültige Unterschriften
84,442
Form
Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf)
Verfassungsartikel
Aufnahme eines Art. 20bis BV

Anmerkung: Sammelbeginn: Die Initiative wurde im Dezember 1955 lanciert und zurückgezogen, bevor der Bundesrat Bericht an die Bundesversammlung erstattet hatte; siehe BBl 1956 II 852.

Initiativtext

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 20bis (neu)

Die Bundesversammlung ist befugt, über Militärausgaben, welche den Betrag von jährlich 500 Millionen Franken nicht übersteigen, zu entscheiden.

Militärausgaben, die diese Höchstgrenze übersteigen, sind der Volksabstimmung zu unterstellen.

Dringlichkeitsbeschlüsse nach Artikel 89bis der Bundesverfassung sind hierfür nicht zulässig.

In Zeiten aktiven Dienstes finden diese Bestimmungen keine Anwendung.

Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.

Chronologie

Unterschriften nach Kanton

KantonEingereichtGültig Ungültig Anteil an der Bevölkerung (%)
Schweiz 84,442 1.64

Bevölkerungsschätzungen: Bundesamt für Statistik / HSSO

Eidgenössische Daten von der Bundeskanzlei über LINDAS

Kantonsbevölkerung vom Bundesamt für Statistik und der Historischen Statistik der Schweiz (HSSO)

Kantonale Register